Wenn mich nicht alles täuscht, geht es hier nicht um eine FwDV, sondern um das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Mir wäre auf Anhieb keine FwDV bekannt wo sowas drinstehen sollte. Wie gesagt, in Bayern ab 16 (wobei hier der Einsatz nur außerhalb des Gefahrenbereiches erlaubt ist.(Was auch immer diese Definition aussagen mag in Bezug auf "Bis zum Verteiler")).

Jedoch sollte man immer daran denken, das ein Jugendlicher eigentlich immer beaufsichtigt, bzw. mit einem erfahrenen FWler, bzw Sani zusammenarbeiten sollte.

MFG Freefire