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Thema: minderjährige wie lange auf SEG einsätzen

  1. #46
    Stefan-Stein Gast
    es gehen nur JFler aufs fahrzeug wenn kein "GROSSER" mehr da ist! als ob jetzt keiner da drin sitzt oder ein JFler! der Jugendliche kann wenigstens ein wenig mit helfen. wenn keiner drin sitzt kann keiner mithelfen! ausserdem den funk hör ich auch so wenn ich auf der wache bin! den die EZ ist immer offen bei einer übung oder der funk am fahrzeug ist an! oder soll ich mir da die ohren zuhalten???

    Gruss
    stefan

  2. #47
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    Verschwiegenheitserklärung

    Eine Person unter 18 also eine nicht Volljährige Person kann sich garnicht verpflichten weil eine solche Verpflichtung ein VERTRAG ist! Verträge von Jugendlichen sind nur schwebend Wirksam d.h. wenn die Eltern (bzw Personsorgebeauftragten) meinen das zählt nicht dann zählt es auf einmal nicht mehr.
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  3. #48
    PATRON-PRO Gast
    @all
    1.Denn so ein Vetrag muss bei Nöten bei Minderjährigen nämlich von den Eltern unterschrieben worden sein!!

    2. warum kann ein Minderjähriger noch nicht den Titel Rettungssanitäter bekommen?!-Weil:wer wird denn Haftbar gemacht wenn er etwas verfuscht!!!

    3. Minderjährige auf SEG-Einsätzen!!: Gerne aber nur wenn mindestens 2 ausgebilde RS dabei sind und auf einem Rtw oder KTW nur als 3. Mann!!

  4. #49
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    Aha ! Also ist das ein VERTAG !?

    Tut mir leid, aber das unterstreicht ja echt wie oft Du schon ne Verpflichtungserklärung gesehen hast.

    Die Verpflichtungserklärung ist KEIN VERTRAG. Es ist die NIEDERSCHRIFT über die förmliche Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz. (Die müssen auch Pol-Anwärter, Juristen, ja sogar Schreibkräfte bei Anwälten und Übersetzer unterschreiben). Das Verpflichtungsgesetz wurde damals nicht nur wegen den BOS erlassen

    Alleine aus einstatzzaktischen Gründen macht es m.E. wenig Sinn Jugendliche ans FuG zu setzen. Aber die Behauptung, das es per Gesetz verboten ist, ist mir bisher noch nicht belegt worden. Welches Gesetz verbieten es dann bitte schön ?

    Machen würde ich es auch nicht. Aber leere Drohungen und unbelegte Behauptungen sind für ne vernünftige Diskussion nicht gerade förderlich.

    Hier mal der Auszug aus der PDV/DV 810.3 (Anlage 1).

    Weiss ja nicht, wo du da den Charakter eines Vertrags finden willst. Wenn der Verpflichtete nämlich was entgegen der Belehrung macht gilt das StGB nicht das BGB.


    ------------<--------------------->---------
    Muster einer Verpflichtungsniederschrift

    (Dienststelle)

    Niederschrift
    Über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetztes vom 2.3.1974 ( BGBl. I S. 469, 547 ) in der jeweils geltenden Fassung
    Herr/Frau , geb. am
    beschäftigt / tätig bei
    wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer / seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst der Polizei verpflichtet und erklärt:
    “Mir wurde der Inhalt folgender Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben:
    – § 201 Abs. 3 StGB ( Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes )
    – § 203 Abs. 2 StGB ( Verletzung von Privatgeheimnissen )
    – § 331 StGB ( Vorteilsnahme )
    – § 332 StGB ( Bestechlichkeit )
    – § 353 b StGB ( Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht )
    – § 358 StGB ( Nebenfolgen )

    Ich bin darauf hingewiesen worden, daß es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben.
    Mir ist eröffnet worden, daß ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe.
    Ich habe eine Ausfertigung der Niederschrift und der vorstehenden Strafvorschriften erhalten.”

    ( Ort ) , den ( Datum )


    Verpflichtet durch:

    ( Unterschrift / Amtsbezeichnung ) ( Unterschrift der / des Verpflichteten )


    ------------<--------------------->---------

  5. #50
    Registriert seit
    10.12.2001
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    681

    Re: kurz was anderes

    Original geschrieben von Welpe 21/8

    Mal zu Annahme.
    Ich habe einen 18 jährigen JFM (Jugendfeuerwehrmann) in BaWü mit erflogreich abgeschlossener Grundausbildung (Truppmann) und ist jetzt.

    Würdet ihr sagen, zu allen Einsätzen ja und Austattung mit FME ?
    Danke

  6. #51
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    Also BUBI

    Eine Verpflichtung ist immer eine Art von Vertrag.

    Du pochst ja so darauf, das wir dir keinen § nennen. Das ist ja dein einziges Argument! Nenne doch selbst mal einen § wo drinnen steht, dass minderjährige am BOS-Funk teilnehmen dürfen! Oder packst du das nicht?

    @PATRON-PRO
    Eine Verpflichtung von den Eltern unterschreiben zu lassen ist nicht Sinnvoll wenn dann müssen beide unterschreiben.
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  7. #52
    PATRON-PRO Gast
    @Storm

    Natürlich von beiden!!


    @Bubi

    Storm hat vollkommen recht!!
    Diese Sache ist Gesetzlich geregelt!!
    Und warum ist es nicht Einsatztaktisch nicht gut einen unter 18 Jährigen an FuG zusetzen?!- So ein großer Unterschied in der Entwicklung zwischen einem 16 und einem 18 gibt es nicht!!
    Und wenn es möglich wäre unter 18 zu funken dann müsste es auch Lehrgänge für unter 18 Jährige geben!!-oder die Minderjährigen dürften auf jeden Fall daran teil nehmen!!Und kannst du mir so einen Lehrgang nennen?????????????

    So siest du vielleicht!!!- dass, das ganze wohl in einem Gesetz geregelt ist !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  8. #53
    Torben Gast
    Moin !
    Also ich finde es ein wenig affig, dass ihr euch drüber aufregt, ob nun ein 17 Jahre und 364 Tage alter Jugendlicher den Funk besetzt.....wenn er funken kann, warum nicht...?

    Bei uns in der Wehr fährt jeder ab 16 mit, nach erfolgreicher Truppmannausbildung, Leistungsspange und EH-Kurs.

    Und wenn er dann eben mal funken muss, tut er es auch...

    Und sich bei sowas auf Gesetze zu beziehen, finde ich sinnlos...denn wo kein Kläger da kein Richter...

    Gruss Torben

  9. #54
    Registriert seit
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    Wieso Affig? Das hat schon seine Richtigkeit. Es passt nur nicht zum Thema...

    Ich finde es persönlich auch nicht schlimm wenn auf ner Übung- oder Bewegungsfahrt ein <18 funkt. (Haben wir doch alle gemacht oder?) Aber beim Einsatz muss das nicht sein. Und wenn ich verantwortlich bin würde ich es auch nicht erlauben!
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  10. #55
    PATRON-PRO Gast
    @ Torben

    Du hast volkommen recht!
    Aber es ist nun mal durch ein Gesetz geregelt!
    Und wenn Mann sich jetzt noch zusätzlich darüber streitet ob es klug ist einen <18 an den Funk zu setzen oder nicht ist dieses noch blöder- nämlich wo kein Kläger =kein Richter dann solte man es auch dabei belassen und sich selber sagen:WENN ICH IN MEINER WEHR MIT UNTER 18 FUNKEN DARF GLÜCK GEHABT- JEDE WEHR REGELT DIESES EBEN ANDERS!!!
    Damit sollten wir das Thema auch sein lassen den wir haben hier ja eigentlich dieses Thema: MINDERJÄHRIGE AUF SEG-EINSÄTZEN!!!

    ALSO ENTWEDER WIR STREITEN UNS JETZ WEITER ODER WIR LASSEN ES - ICH WÜRDE SAGEN WIR LASSEN DIEs !!!

  11. #56
    Registriert seit
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    Original geschrieben von PATRON-PRO
    @ Torben

    Du hast volkommen recht!
    Aber es ist nun mal durch ein Gesetz geregelt!
    Und wenn Mann sich jetzt noch zusätzlich darüber streitet ob es klug ist einen <18 an den Funk zu setzen oder nicht ist dieses noch blöder- nämlich wo kein Kläger =kein Richter dann solte man es auch dabei belassen und sich selber sagen:WENN ICH IN MEINER WEHR MIT UNTER 18 FUNKEN DARF GLÜCK GEHABT- JEDE WEHR REGELT DIESES EBEN ANDERS!!!
    Damit sollten wir das Thema auch sein lassen den wir haben hier ja eigentlich dieses Thema: MINDERJÄHRIGE AUF SEG-EINSÄTZEN!!!

    ALSO ENTWEDER WIR STREITEN UNS JETZ WEITER ODER WIR LASSEN ES - ICH WÜRDE SAGEN WIR LASSEN DIEs !!!
    Ich halte auch vom Streiten nichts. Denke es sind nun alle Argumente aufgezeigt. Jetzt kann nur noch jeder für sich entscheiden, wen er ans FuG setzt oder nicht.

  12. #57
    Registriert seit
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    355
    OK!

    @minderjährige wie lange auf SEG einsätzen

    wie lange die Eltern es erlauben die minderjährigen wollen und sie gebraucht werden
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  13. #58
    MrBart Gast
    Ich denke auch dass es kein Thema ist weswegen man sich streiten muss, allerdings ist dies in Forum in dem Diskutiert werden soll und da ist meist ein Streit unvermeidbar :-)))!
    Egal, Hauptsache ist doch das auch minderjährige, wenn sie geeignet sind und es geduldet wird, ihre Chance bekommen sollen ... und das ist auch gut so!!! *g*
    MfG

  14. #59
    Christoph Gast
    Minderjährige haben bei einem SEG(San)-Einsatz nix verloren, weil:

    Sie keine Funkausbildung haben,

    keine RD-Ausbildung haben,

    nicht auf einen RTW/KTW mitfahren dürfen,

    sie sich sowieso erst mit 18j. verpflichten können,

    sie bei einem Massenanfall Verletzter und evtl. sogar Toten nix zu suchen haben!

  15. #60
    MrBart Gast
    @Christoph

    Minderjährige haben in machen SEG:

    -eine Funkausbildung

    -eine San ABC Ausbildung (reicht für SEG als zweiter aus)

    -können in die SEG mit 16 eintreten!

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