Deshalb frag ich. Bei einem unserer Fahrzeuge haben wir Frontblitzer (bzw. -blinker) nachgerüstet, die erst hollandmäßig abwechselnd aufleuchteten, aber später auf Gleichzeitigkeit umgebaut wurden. Nur warum wir das gemacht haben, weiß ich grad nicht mehr. Rechtliche Gründe warens aber nicht, soweit ich mich erinner.
Zumindest zeigt die Grafik, dass auch die Blinkdauer von unserern Leuchten noch als Blitz zu bezeichnen ist (dürfte so ziemlich Blitzfolge 0 entsprechen) ;-)