
Zitat von
DG3YCS
Hi,
um es kurz zu machen:
VOM GESETZ HER darfst du jedes Funkgerät mit jeder Programmierung -solange es nicht gestohlen ist- solange im Betriebsbereitem Zustand (Ausgeschaltet) mit dir herumtragen wie du willst, ist nicht verboten.
ABER:
Wie schon geschrieben MANCH EIN RICHTER UNTERSTELLT dir dann einfach das du das Gerät auch benutzt hast und verurteilt dich nicht wegen dem Besitz, sondern wegen dem Illegalen Betrieb! (Auch wenn es keine Beweise gibt, NAja, meistens werden die damit auch recht haben)
Hast du Plausible Gründe warum du es mit dir Transportierst, so ist es natürlich kein Problem! (Gerade auf dem Funkflohmarkt gekauft usw.)
Gruß
Carsten