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Thema: Rechtsfrage zu TKG für HFG 2m

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin,

    also meiner Meinung nach reicht das entfernen der Antenne und des Akkus nicht. Da müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, zb. die Kontakte auf der Platine etc durchtrennen, damit das FuG keinen Saft mehr bekommt.

    Aber eine rechtssichere Antwort kann dir nur ein Rechtsanwalt geben, da Rechtsberatung in Deutschland durch Laien verboten ist...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Aeskulap Beitrag anzeigen
    also meiner Meinung nach reicht das entfernen der Antenne und des Akkus nicht. Da müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, zb. die Kontakte auf der Platine etc durchtrennen, damit das FuG keinen Saft mehr bekommt.
    Dann stimmt deine Meinung auch nur mit dem ganz alten TKG überein ;)

    Besitz ist jedem erlaubt, Betrieb nur mit Zuteilung... Sprich: Das Gerät muss "AUS" sein...

    Wobei es völlig egal ist, ob du das jetzt bei einer Kontrolle oder nicht anmachst...

    Der Berieb auf einer für dich nicht zugelassenen Frequenz ist schon unter Strafe gestellt, also darfst du es Nach so einer Kontrolle auch wieder nicht mehr an machen ^^

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Also kann ich es so verstehen: Ich könnte ein 2m-Hfg daheim haben, voller BOS- Frequenzen, es kommt "Besuch" von Amtswegen und keiner kann mir was, solang es aus ist ???

    Danke, Uwe
    ...ist meine Meinung

  4. #4
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    Solange du es IMMER Aus lässt...

    Können die dir nachweisen, das es An war, bist du nach TKG dran...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Danke...

    ...ok, würde es ja nie einschalten solang dort BOS geproggt ist.
    ...ist meine Meinung

  6. #6
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    2.759
    Vorsicht ;)

    Wenn man ein Magnet-Blaulicht im Auto hat, kontrolliert wurde, darf zurecht die Frage
    gestellt werden, ob man das Teil nun nur durch die Gegend fährt oder es tatsächlich un-
    berechtigterweise einsetzen "würde".

    Hier wurde schon richterlich so geurteilt, das der Beklagte das Ding tatsächlich und nicht
    berechtigt einsetzen wollte (da er es wohl nicht im Kofferraum transportierte und kein
    Händler dafür war). Es wurde beschlagnahmt und Strafe musste gezahlt werden.

    Quelle finde ich gerade nicht, war aber ein gültiges Urteil..

    Nicht, das dies mit dem Funkgerät ebenfalls soetwas zutrifft¹ - denn das Blaulicht darf
    ich ja auch besitzen und meinetwegen im Auto rumfahren .. nur nicht einschalten.

    Abschliessend: "Früher" hiess das Ding nicht TKG, der Name ist wie der Inhalt neu ^^

    Gruss,
    Tim

    ¹ beziehungsweise ein Richter so urteilt - gerade wenn die Frequenz, die programmiert
    ist, "zufällig" dem "lokalen Radio" entspricht..
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  7. #7
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    19.08.2009
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Abschliessend: "Früher" hiess das Ding nicht TKG, der Name ist wie der Inhalt neu ^^
    Das war das Fernmeldeanlagengesetz (FAG).
    In diesem hieß es dann sinngemäß, dass allein schon der Besitz bestimmter Anlagen dann verboten ist, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Betrieb zu nehmen waren.

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