Dann stimmt deine Meinung auch nur mit dem ganz alten TKG überein ;)
Besitz ist jedem erlaubt, Betrieb nur mit Zuteilung... Sprich: Das Gerät muss "AUS" sein...
Wobei es völlig egal ist, ob du das jetzt bei einer Kontrolle oder nicht anmachst...
Der Berieb auf einer für dich nicht zugelassenen Frequenz ist schon unter Strafe gestellt, also darfst du es Nach so einer Kontrolle auch wieder nicht mehr an machen ^^
MfG Fabsi