Vorsicht ;)

Wenn man ein Magnet-Blaulicht im Auto hat, kontrolliert wurde, darf zurecht die Frage
gestellt werden, ob man das Teil nun nur durch die Gegend fährt oder es tatsächlich un-
berechtigterweise einsetzen "würde".

Hier wurde schon richterlich so geurteilt, das der Beklagte das Ding tatsächlich und nicht
berechtigt einsetzen wollte (da er es wohl nicht im Kofferraum transportierte und kein
Händler dafür war). Es wurde beschlagnahmt und Strafe musste gezahlt werden.

Quelle finde ich gerade nicht, war aber ein gültiges Urteil..

Nicht, das dies mit dem Funkgerät ebenfalls soetwas zutrifft¹ - denn das Blaulicht darf
ich ja auch besitzen und meinetwegen im Auto rumfahren .. nur nicht einschalten.

Abschliessend: "Früher" hiess das Ding nicht TKG, der Name ist wie der Inhalt neu ^^

Gruss,
Tim

¹ beziehungsweise ein Richter so urteilt - gerade wenn die Frequenz, die programmiert
ist, "zufällig" dem "lokalen Radio" entspricht..