Sie "hat" nicht, sie "kann".
Ich glaube nicht, dass du eine eindeutige Definition des Begriffs "bedeutender Sachwert" finden wirst. Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, und das ist in dem Fall auch gar nicht anders möglich. Denn es geht ja um Sachwerte, die "zu erhalten sind" - und weiß eine Feuerwehr auf der Anfahrt, welcher Sachwert noch zu erhalten ist, und welcher schon verloren?
Wie gut kann die Feuerwehr Sachwerte überhaupt einschätzen, selbst wenn sie davor steht und alle Zeit der Welt zur Erkundung hat?
Da man den Sachwert an sich schon nicht definieren kann, kann man auch keine klare Grenze ziehen, wann er eine "Bedeutung" hat.