Uns hat man mal während der Maschinistenausbildung, und der Fahrerbelehrung gesagt, das man bei einer Vernehmung nach einem Unfall, oder als Tathergangszeuge, sagen sollte, das man davon ausgegangen sei, dass der Sachwerte über dem Wert von 8000€ gelegen hat.

Bei Werten bis 5000€ geht man von einem Minderwert(reine Ansichtssache) aus, bei dem es sich nicht lohnen würde, den eigenen Hals, oder das Leben anderer zu riskieren. Allerdings kann man das ja nun nicht anhand eines Alarmierungstextes den Wert schätzen, also wird volle Pulle gemacht!

Bei Werte von 5000€-8000€ ist es dann Ermessenssache des Richters/Staatsanwalts ob es es als gerechtfertigt ansieht, ob es In Ordnung ist, das du mit Sosi, nen Auto-Spiegel abgefahren, oder ein PKW zum Bremsen genötigt hast.(ist jetzt nur ein Beispiel)

Ab 8000€ wird meist nicht mehr nach gefragt, es sei denn es ist Personenschaden entstanden.

Aber wie beurteilt man denn den Wert eines Gegenstandes!?
Mein Anwalt hat mir das mal so erklärt:
Die Standuhr, meiner Oma, hat damals 500 € gekostet. Ist nun für mich aber,aus Familiären, und moralischen Gründen 5000 € wert. Wer soll das denn, anhand eines Häufchens Asche entscheiden können? Also wird man sich meist auf den Mittelwert, oder etwas weniger einigen.

Und wenn mein Melder mir sagt: Feuerwehr Einsatz dringend, seh ich ja nun"leider" nicht, was da los ist, also machste volle Pulle,und bekommst auch noch recht!