Moin..

Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon aus "eigenem Antrieb", wenn ein Diebstahl im
Wert von ca 300 EUR gemeldet wird. Dies zählt also offenbar schon als bedeutender
Sachwert.

Gruss,
Tim

PS: Es ging um einen Laptop, der mir auf einem umschlossenen und durch Zugangs-
kontrollen gesicherten BF-Gelände gestohlen wurde, als ich im Einsatz war. Fazit: Traue
keinem Kameraden.