Wenn Ich in einer anerkannten Werkfeuerwehr Angstellt bin, in wie Fern ist der Stadtbrandmeister, bzw. der Kreisbrandmeister "Weisungsbefugt"???
Könnten Sie sogar auf PERSONAL Entscheidungen einfluss nehmen?
Wenn Ich in einer anerkannten Werkfeuerwehr Angstellt bin, in wie Fern ist der Stadtbrandmeister, bzw. der Kreisbrandmeister "Weisungsbefugt"???
Könnten Sie sogar auf PERSONAL Entscheidungen einfluss nehmen?
Geändert von Angriffstrupp (06.10.2009 um 10:34 Uhr)
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
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