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Thema: Weisungsbefugnis KBM bei WF?

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  1. #1
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    Weisungsbefugnis KBM bei WF?

    Wenn Ich in einer anerkannten Werkfeuerwehr Angstellt bin, in wie Fern ist der Stadtbrandmeister, bzw. der Kreisbrandmeister "Weisungsbefugt"???

    Könnten Sie sogar auf PERSONAL Entscheidungen einfluss nehmen?
    Geändert von Angriffstrupp (06.10.2009 um 10:34 Uhr)
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    Siegerland? NRW?
    Nein, Werkfeuerwehren sind zunächst einmal keine öffentlichen Feuerwehr, aber selbst für die hat KBM in Personalfragen nicht wirklich viel zu entscheiden (der LdF ("Stadtbrandmeister") hingegen schon). Die Personalhoheit liegt also bei dem Betrieb, der die WF unterhält. Genau so obliegen die Bekämpfung von Schadenfeuern und Hilfeleistungen auf dem Betriebsgelände der WF.

    Es kann aber natürlich Auflagen seitens der Bezirksregierung oder des Innenministeriums für angeordnete und anerkannte Werkfeuerwehren, grundsätzlich müssen sie den öffentlichen Feuerwehren in Aufbau, Ausstattung und Ausbildung vergleichbar sein.

  3. #3
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    Allso könnte der Leiter der Feuerwehr ( StdBM ) dem Leiter der Wekfeuerwehr sagen wen er Einzustellen hat...unabhängig ob der jenige der Eingestellt werden soll B 3 oder als Azubi eingestellt werden soll?

    Ich komme zwar aus Siegen, es geht aber nicht um mich oder Siegen, sondern ALLGEMEIN !!!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Allso könnte der Leiter der Feuerwehr ( StdBM ) dem Leiter der Wekfeuerwehr sagen wen er Einzustellen hat...unabhängig ob der jenige der Eingestellt werden soll B 3 oder als Azubi eingestellt werden soll?
    Nein, kann er nicht. Schreibt nederrijner doch auch?!

  5. #5
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    Ohhhhh Sorry...bin wohl nicht ganz Wach...!

    danke
    Gruß Angriffstrupp

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  6. #6
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Allso könnte der Leiter der Feuerwehr ( StdBM ) dem Leiter der Wekfeuerwehr sagen wen er Einzustellen hat...unabhängig ob der jenige der Eingestellt werden soll B 3 oder als Azubi eingestellt werden soll?
    Nein, kann er nicht.
    Wenn überhaupt kann die Bezirksregierung oder das Innenministerium Anforderungen an die Ausbildung stellen.

    Ich komme zwar aus Siegen, es geht aber nicht um mich oder Siegen, sondern ALLGEMEIN !!!
    Allgemein gibt es nicht, da mind. 16 Regelungen in den einzelnen Ländern existieren.

  7. #7
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    Wobei es aber zumindest in den meisten Ländern so sein wird:

    Den Betrieb bzw. seine Liegenschaften kann man mit einer Kommune Vergleichen.
    Von der Aussichtsbehörde (BR, LMI oder wer auch immer das ist) gibt es vorgaben zur Stärke der WF. In diesen sind die MINDESTanforderungen geregelt. (Fzge. und wieviel Mannschaft, Führungsdienstgrade mit welchen Mindestausbildungen -zb. 12x B1, 3x B3, 1x B4 zu jeder Zeit-immer verfügbar sein müssen...) Nach oben hin kann der Betrieb selbst entscheiden, ein längeres Unterschreiten kann die Betriebserlaubnis hinfällig werden lassen!
    WER (Person) eingestellt wird ist ALLEINIGE Sache des Betriebes! Es muss nur die Quali stimmen.

    Innerhalb des Betriebes ist der LDF in Feuerwehrtechnischen Dingen "Der CHEF".
    Es ist SEIN Gebiet.(vgl. Seine Gemeinde)

    Wird die WF von öffentlichen Feuerwehren angefordert, so unterstellt sie sich wie jede andere externe kommunale FW dem örtlich zuständigen einsatzleiter!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Wird die WF von öffentlichen Feuerwehren angefordert, so unterstellt sie sich wie jede andere externe kommunale FW dem örtlich zuständigen einsatzleiter!
    Umgekehrt aber genauso (solange das Schadenereignis auf das Betriebsgelände begrenzt ist).

  9. #9
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Wird die WF von öffentlichen Feuerwehren angefordert, so unterstellt sie sich wie jede andere externe kommunale FW dem örtlich zuständigen einsatzleiter!
    Kann die WF auch einfach sagen "nö...wir fahren keine Einsätze mit den kommunalen Feuerwehren außerhalb unseres Geländes" oder gibt es eine Art "Zwangsverpflichtung" dafür?

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