Wobei es aber zumindest in den meisten Ländern so sein wird:
Den Betrieb bzw. seine Liegenschaften kann man mit einer Kommune Vergleichen.
Von der Aussichtsbehörde (BR, LMI oder wer auch immer das ist) gibt es vorgaben zur Stärke der WF. In diesen sind die MINDESTanforderungen geregelt. (Fzge. und wieviel Mannschaft, Führungsdienstgrade mit welchen Mindestausbildungen -zb. 12x B1, 3x B3, 1x B4 zu jeder Zeit-immer verfügbar sein müssen...) Nach oben hin kann der Betrieb selbst entscheiden, ein längeres Unterschreiten kann die Betriebserlaubnis hinfällig werden lassen!
WER (Person) eingestellt wird ist ALLEINIGE Sache des Betriebes! Es muss nur die Quali stimmen.
Innerhalb des Betriebes ist der LDF in Feuerwehrtechnischen Dingen "Der CHEF".
Es ist SEIN Gebiet.(vgl. Seine Gemeinde)
Wird die WF von öffentlichen Feuerwehren angefordert, so unterstellt sie sich wie jede andere externe kommunale FW dem örtlich zuständigen einsatzleiter!
Gruß
Carsten
***Wichtig***
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