Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Für NRW im §25 FSHG "Überörtliche Hilfe" geregelt:
"(4) Auch die Werkfeuerwehren sind zur Hilfe außerhalb des Betriebes oder der Einrichtung verpflichtet; dies gilt nicht, wenn die besondere Eigenart des Betriebes die ständige Anwesenheit der angeforderten Einheit der Werkfeuerwehr erfordert."
So nen Absatz oder zumindest ähnlich, dürfte aber mindestens jedes BuLa mit nem Flughafen haben ;)

MfG Fabsi