Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
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- Die "charakterliche Eignung für den Feuerwehrdienst" soll Eintrittsvoraussetzung werden - was immer das auch heißen soll.

- Verurteilte Brandstifter sollen per Gesetz nicht in eine Feuerwehr eintreten bzw. dieser weiter angehören.
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Interessante Sache. Das mit der charakterlichen Eignung scheint sich mal wieder als "Gummiparagraph" herauszustellen. Den letzten Punkt in Bezug auf Brandstifter finde ich da schon interessanter. Das bedeutet, dass in Zukunft zunächst ein Auszug aus dem Bundeszentralregister vorliegen muss, bevor ein neues Mitglied aufgenommen werden darf. Dabei lässt sich aus dem Vorstrafenregister ja auch ein Rückschluss auf die charakterliche Eignung ziehen?!? Im Übrigen, wer kontrolliert das denn? Die Kommune?