Das ist z. B. in NRW schon lange für Einsätze, die aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen resultieren, so. Bei Kraftfahrzeugen gibt es nunmal die sog. Gefährdungshaftung aus dem StVG, der Halter haftet auch ohne Verschulden für Schäden, die durch sein KFZ verursacht werden, warum sollten dann ausgerechnet Feuerwehreinsätze davon ausgenommen sein, weil sich die Länder in den eigenen Feuerwehrgesetzen davon ausnehmen?
Wir machen das schon lange so, sowohl bei KFZ-Bränden als auch bei Personenrettungen oder Leichenbergungen. Wenn man dabei über den Zentralruf der Autoversicherer geht, klappt das relativ problemlos und ohne dass man den Hinterbliebenen eine Rechnung schicken muss, was in der Diskussion immer als Horrorszenario herhalten muss (vom Bestatter verlangt keiner, dass er umsonst arbeitet).