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Thema: Fahrzeugbrände und Verkehrsunfälle sollen vom Verursacher bezahlt werden

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  1. #1
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    Genau darum geht es.
    Er wird vom KBR in Rücksprache mit dem KBI bestellt. Ist jedenfalls bei uns in BY so.
    Sage auch nicht dass alle Nieten sind.

    Es mag aber den ein oder anderen geben der sein Amt nicht unbedingt aufgrund seiner Qualifikation bekommt oder diese, fälschlicherweise, eine untergeordnete Rolle gespielt hat.

    Wenn Du jetzt nen echt geeigneten Mann hast der das Amt (was meiner Meinung nach eigentlich ein Fulltimejob ist) machen würde aber seinen Beruf nicht aufgeben will, weil er Selbstständig oder Geschäftsführer oder Beamter keine Ahnung was ist, fällt er automatisch aus der Wahl raus.
    So übrig bleibt dann wenns Dumm läuft "King Bückdich" und "Ich hab Backdraft mindestens 50 mal gesehen" sprich 2. oder 6. Wahl.
    Sag mir nicht dass Du mit soeinem glücklich werden würdest.
    Es ist eh schon teilweise schwer genug (wenn man will) geeignetes Personal zu finden. Da finde ich ein "Muss" eher behindernd als fördernd.

    Gruß
    Alle............ sagen dass........... Hasch........rauchen Faul......... und Träge .............macht, aber ich.....hab........momentan....................... Ühühühberhaupt keine Lust darüber zu Reeeden...............

  2. #2
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Genau darum geht es.
    Er wird vom KBR in Rücksprache mit dem KBI bestellt. Ist jedenfalls bei uns in BY so.
    Sage auch nicht dass alle Nieten sind.

    Es mag aber den ein oder anderen geben der sein Amt nicht unbedingt aufgrund seiner Qualifikation bekommt oder diese, fälschlicherweise, eine untergeordnete Rolle gespielt hat.

    Wenn Du jetzt nen echt geeigneten Mann hast der das Amt (was meiner Meinung nach eigentlich ein Fulltimejob ist) machen würde aber seinen Beruf nicht aufgeben will, weil er Selbstständig oder Geschäftsführer oder Beamter keine Ahnung was ist, fällt er automatisch aus der Wahl raus.
    So übrig bleibt dann wenns Dumm läuft "King Bückdich" und "Ich hab Backdraft mindestens 50 mal gesehen" sprich 2. oder 6. Wahl.
    Sag mir nicht dass Du mit soeinem glücklich werden würdest.
    Es ist eh schon teilweise schwer genug (wenn man will) geeignetes Personal zu finden. Da finde ich ein "Muss" eher behindernd als fördernd.
    Verständnisproblem: Der hier gemeinte KBM ist niemand, der aus irgendeinem anderen Job über die ehrenamtliche Schiene in eine hauptamtliche Stelle rutscht, sondern jemand, der eine Ausbildung im Brandschutz hat, sich dann auf die vom Landkreis ausgeschriebene Stelle bewirbt und dann eingestellt wird.
    Und genau das wird als "Muss" erst richtig sinnvoll.

  3. #3
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    Man kann es sich auch schwer machen.

    Es zahlt doch immer irgendwie der Verursacher, wenn er bekannt ist! Meist deren Versicherung! Jede Stadt/ Gemeinde rechnet mit den Versicherungen auch VU´s, andere Leistungen ab, das ist doch nix neues! Vielleicht nur nicht bekannt,weil es nicht breit getreten wird! Warum wird denn wohl sonst bei manchen Hilfeleistungen, darauf hingewiesen, das es sich um ein kostenpflichtigen Einsatz handelt, und der Betroffene damit einverstanden ist?

    Und die Einsatz-Protokolle gehen bestimmt nicht nur zur statistischen Erfassung, und für die Versicherung zum Ordnungsamt.

    Warum geht denn der Feuerwehr-Chef nicht einfach mal zu den Firmen hin, redet mit denen, und sucht ne gemeinsame Lösung,wg., Spezial-löschmittel,oder anderen Hilfsmitteln?

    Wir haben hier ne Chemiebude, die als Auflage hat,dass die Feuerwehr 1000l Spezial-Schaummittel vorzuhalten hat. Da ist unser FW-Chef zur Firma hin, hat den gesagt, dass das für die Feuerwehr schwierig, und ein enormer Kostenfaktor ist! Da hat dann die Chemie-bude das Mittel besorgt, 200l bei der Feuerwehr geparkt, und den Rest auf deren Firmen-gelände, in einem Schuppen abseits des Hauptgebäudes eingebunkert.

    Und in einer Nachbargemeinde, hat sich die Firma nen HLF zugelegt, um die Kosten für Fehlalarme der BMA zu sparen, und baut nun ne kleine Werkseigene Feuerwehr auf.

  4. #4
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    @jumbo:
    Wenn das alles so einfach wäre, warum schreiben es dann alle Länder in ihre Gesetze rein, was kostenpflichtig ist und was nicht? Wenn alles so im netten Miteinanderplaudern geregelt werden kann, erkläre mir das:
    http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8436.htm
    oder wahlweise div. andere Auszüge hier raus:
    http://www.kostenlose-urteile.de/new...ring=feuerwehr
    Was machen wir mit dem Mitbürger, der das alles nicht ganz so einfach sieht wie du und dem Kostenbescheid widerspricht?
    Es muss in dem Bereich einfach Regelungen geben.

    Wir haben auch Firmen im Gewerbegebiet, deren Ansiedlung brandschutzmäßige Vorhaltungen (z.B. Schaummittel) mit sich brachten. Hier hat der VB das dann aber von den Firmen gefordert, nicht von der Kommune.
    Irgendwann ist man an dem Punkt, wo man die Feuerwehr auch als Standortfaktor für die Wirtschaft ansehen kann/muss. Es gibt heute schon genügend Firmen, die sich bei einer Standortverlagerung über die Feuerwehr informieren. Das findet i.d.R. nur selten in Kommunikation mit den Wehren selber statt, sondern läuft im Rathaus.

    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    also bei uns war es bis vor wenigen jahren genau anders herum. Ich bin damals noch mit 17 in die aktive wehr gekommen (mit DME + Einsätze), kurz danach wurde es auf 18 geändert.
    Bundesland? Falls BaWü: Dann hat sich eure Wehr nicht ans Gesetz gehalten
    Falls anderswo: ist hier irrelevant.

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Verständnisproblem: Der hier gemeinte KBM ist niemand, der aus irgendeinem anderen Job über die ehrenamtliche Schiene in eine hauptamtliche Stelle rutscht, sondern jemand, der eine Ausbildung im Brandschutz hat, sich dann auf die vom Landkreis ausgeschriebene Stelle bewirbt und dann eingestellt wird.
    Und genau das wird als "Muss" erst richtig sinnvoll.
    Ah, so betrachtet Ok. Bei uns ist nur der KBR Hauptamtlich.
    Jetzt kommts zwar drauf an wer sich bewirbt und nach was letztendlich entschieden wird aber die Stelle auszuschreiben und einen gewissen Feuerwehrtechnischen Ausbildungsstand zu fordern macht Sinn. Passt schon so
    Gruß
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  6. #6
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    Hi,

    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Hab ich auch gelesen.
    Da die Betonung auf "müssen" liegt
    Der blanke Horror. Wer nen gescheiten Job hat wird Ihn für sowas nicht an den Nagel hängen.
    Heißt unterm Strich dass evtl. diese Anforderung die Auswahl schmälert. Dümmstenfalls zum Nachteil derjenigen die in der Befehlskette weiter unten stehen.
    Finde der Passus "wird auf Wunsch Hauptamtlich" wäre hier angebrachter gewesen.
    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Ah, so betrachtet Ok. Bei uns ist nur der KBR Hauptamtlich.
    Jetzt kommts zwar drauf an wer sich bewirbt und nach was letztendlich entschieden wird aber die Stelle auszuschreiben und einen gewissen Feuerwehrtechnischen Ausbildungsstand zu fordern macht Sinn. Passt schon so
    Gruß
    Ausserdem denke ich das das vorher nicht gezeigte Verständniss von dir auf einem Schlichten "Missverständniss" beruht. Es zeigt sich ebend das im Deutschen Feuerwehrwesen jenseits der Landesgrenzen derselbe Begriff nicht unbedingt dasselbe Bedeutet! Es git halt 16 verschiedene "Feuerwehrgesetze".

    Ihr in Bayern habt, (Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe) einen KBR, der hat ggf. mehrere KBIs, denen wieder die KBMs unterstehen.

    In anderen Bundesländern (Und ich vermute mal in BW ist es genauso!) gibt es nur EINEN KBx und ggf. dessen Stellvertreter. Daher ist der KBM-BW wohl dasselbe wie euer KBR-BY!
    Und da du ja schreibst das euer KBR Hauptamtlich ist, wäre die Forderung nach einem HA KBM in BW wohl nur eine Angleichung...

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen

    Ihr in Bayern habt, (Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe) einen KBR, der hat ggf. mehrere KBIs, denen wieder die KBMs unterstehen.
    1x HA KBR
    2x EA KBI
    viele viele EA KBM´s ..........

    Gruß
    Alle............ sagen dass........... Hasch........rauchen Faul......... und Träge .............macht, aber ich.....hab........momentan....................... Ühühühberhaupt keine Lust darüber zu Reeeden...............

  8. #8
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    1x HA KBR
    2x EA KBI
    viele viele EA KBM´s ..........

    Gruß
    Die Anzahl von KBIs und KBMs ist natürlich von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.

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