Hi,

Zitat von
HF_KLM
Hab ich auch gelesen.
Da die Betonung auf "müssen" liegt
Der blanke Horror. Wer nen gescheiten Job hat wird Ihn für sowas nicht an den Nagel hängen.
Heißt unterm Strich dass evtl. diese Anforderung die Auswahl schmälert. Dümmstenfalls zum Nachteil derjenigen die in der Befehlskette weiter unten stehen.
Finde der Passus "wird auf Wunsch Hauptamtlich" wäre hier angebrachter gewesen.

Zitat von
HF_KLM
Ah, so betrachtet Ok. Bei uns ist nur der KBR Hauptamtlich.
Jetzt kommts zwar drauf an wer sich bewirbt und nach was letztendlich entschieden wird aber die Stelle auszuschreiben und einen gewissen Feuerwehrtechnischen Ausbildungsstand zu fordern macht Sinn. Passt schon so
Gruß
Ausserdem denke ich das das vorher nicht gezeigte Verständniss von dir auf einem Schlichten "Missverständniss" beruht. Es zeigt sich ebend das im Deutschen Feuerwehrwesen jenseits der Landesgrenzen derselbe Begriff nicht unbedingt dasselbe Bedeutet! Es git halt 16 verschiedene "Feuerwehrgesetze".
Ihr in Bayern habt, (Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe) einen KBR, der hat ggf. mehrere KBIs, denen wieder die KBMs unterstehen.
In anderen Bundesländern (Und ich vermute mal in BW ist es genauso!) gibt es nur EINEN KBx und ggf. dessen Stellvertreter. Daher ist der KBM-BW wohl dasselbe wie euer KBR-BY!
Und da du ja schreibst das euer KBR Hauptamtlich ist, wäre die Forderung nach einem HA KBM in BW wohl nur eine Angleichung...
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de