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Thema: Alamierung auf 2m bei Veranstaltungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von maddin11477 Beitrag anzeigen
    Die Melder vibrieren aber ja auch, also schonmal wieder mehr als das Funkgerät.
    Also ich merke meistens nich wenn mein Melder am Gürtel oder an der Jacke vibriert. Selbst das Handy merke ich eigentlich nicht auf lauten SAN-Diensten im Gedränge und in Bewegung.

    MFG
    Snipero

  2. #2
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    Ganz abgesehen von der praktischen Seite darf man schlicht und einfach nicht alarmieren. Das darf wirklich nur die Leitstelle.
    Ich hatte mal so etwas ähnliches vor...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Hi,

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ganz abgesehen von der praktischen Seite darf man schlicht und einfach nicht alarmieren. Das darf wirklich nur die Leitstelle.
    Ich hatte mal so etwas ähnliches vor...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    also ganz so würde ich das nicht stehen lassen...

    Selbstverständlich ist es so, das die "reguläre" Alarmierung der regulären Melder auf dem 4m LST-Kanal der LST bzw. den vorgesehen Alternativen (ggf. ELW2) vorbehalten sein MUSS.
    (Von ganz wenigen abgesprochenen örtlichen Ausnahmen mal abgesehen - Ach ja, und in Bayern ist eh alles anders)
    Eine wilde 5Ton Alarmierung der ausgegebenen "normalen" 4m Melder mittels eigenem AG scheidet damit völlig aus...

    Aber hier ist von einer davon völlig unabhängigen Alarmierung von speziellen Meldern im 2m Band die Rede. Wo keinerlei beeinflussung der Kreisweiten Alarmierung möglich ist.
    Natürlich muss soetwas abgesprochen sein und die Zuständige Stelle muss das abnicken, (Und das wird diese nur wenn zumindest auf Senderseite TR-BOS konformes Material verwendet wird!) aber wenn dem so ist sehe ich kein Problem damit! Wenn dann 2m Melder zum Einsatz kommen wo aber nur die 4m Variante Geprüft ist wird das ggf. Geduldet da es sich ja nur um reine Empfänger handelt und es hier nicht auf die Alarmierungssicherheit ankommt... ICh kenne Fälle wo soetwas mit genehmigung genutzt wird! In BL wie Hessen würde das aber z.B. schon an dem Punkt scheitern das "fast niemand" ein 2m Mobilfug haben darf an dem ich meinen AG anklemmen kann...

    Der Fall: ICh nehme mir ein paar Betriebsfunkgeräte und progge mal den Sel. Ruf... Wird aber definitiv nicht zulässig sein. (Da Betriebsfunkgeräte ebend nicht TR-BOS konforme HFG sind)!

    Gruß
    Carsten
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  4. #4
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    Man könnte auch für Großverantstaltung PMR Geräte einsetzen um die Teams zu erreichen.
    Es gibt da sogar schon welche, mit Vibrationsalarm, wenn der Sendende die Ruftaste dafür betätigt...
    (BOS-Zulassung braucht man hier sicher net diskutieren...)

  5. #5
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    ALso zu den PMR Geräten:
    Wir hatten mal von den Security Leuten welche und ich muss sagen, dass war sehr enttäuschend...
    Das war so verrauscht, dass man kein Wort verstanden hat.
    Wir versuchen es nun mal technisch mit 2m Meldern und Kopfhörern.
    Danke an Alle

  6. #6
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    Von PMR Geräten würde ich auch abraten, bei solchen dingen ist PMR in meinen Augen
    auch unbrauchbar genau wie Freenet auch. Es labbert halt jeder jedem dazwischen.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  7. #7
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    Hm, also uns wurde bis jetzt nicht dazwischengelabert... Aber gut, im Ländlichen Gebiet wohl net so verbreitet...
    Und die Quali vom Funk is super... zumindest bei unseren Geräten (OK, wir haben auch keine 0815-Billigteile ;) ) Wir wickeln alle größeren Dienste über PMR ab, und wenn doch was ist, gibts dann noch die FF oder eben das Fzg, welches auf 2m bzw. 4m dann ganz laut um "Hilfe schreien" kann...

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