Hi,

Zitat von
Mr. Blaulicht
Ganz abgesehen von der praktischen Seite darf man schlicht und einfach nicht alarmieren. Das darf wirklich nur die Leitstelle.
Ich hatte mal so etwas ähnliches vor...
Gruß, Mr. Blaulicht
also ganz so würde ich das nicht stehen lassen...
Selbstverständlich ist es so, das die "reguläre" Alarmierung der regulären Melder auf dem 4m LST-Kanal der LST bzw. den vorgesehen Alternativen (ggf. ELW2) vorbehalten sein MUSS.
(Von ganz wenigen abgesprochenen örtlichen Ausnahmen mal abgesehen - Ach ja, und in Bayern ist eh alles anders)
Eine wilde 5Ton Alarmierung der ausgegebenen "normalen" 4m Melder mittels eigenem AG scheidet damit völlig aus...
Aber hier ist von einer davon völlig unabhängigen Alarmierung von speziellen Meldern im 2m Band die Rede. Wo keinerlei beeinflussung der Kreisweiten Alarmierung möglich ist.
Natürlich muss soetwas abgesprochen sein und die Zuständige Stelle muss das abnicken, (Und das wird diese nur wenn zumindest auf Senderseite TR-BOS konformes Material verwendet wird!) aber wenn dem so ist sehe ich kein Problem damit! Wenn dann 2m Melder zum Einsatz kommen wo aber nur die 4m Variante Geprüft ist wird das ggf. Geduldet da es sich ja nur um reine Empfänger handelt und es hier nicht auf die Alarmierungssicherheit ankommt... ICh kenne Fälle wo soetwas mit genehmigung genutzt wird! In BL wie Hessen würde das aber z.B. schon an dem Punkt scheitern das "fast niemand" ein 2m Mobilfug haben darf an dem ich meinen AG anklemmen kann...
Der Fall: ICh nehme mir ein paar Betriebsfunkgeräte und progge mal den Sel. Ruf... Wird aber definitiv nicht zulässig sein. (Da Betriebsfunkgeräte ebend nicht TR-BOS konforme HFG sind)!
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de