http://www.ndr1niedersachsen.de/media/audio16292.html
Der Richter wird hier zitiert, das er der Frau und anderen Zeuginnen glaubt, und diese seien genötigt und bedroht worden, als sie Anzeige stellen wollten. Der Freispruch resultiere ausschließlich aus dem Verfahrensfehler.
Er hält den Ortsbrandmeister und seinen Stellv. für "charakterlich nicht geeignet, eine Feuerwehr zu führen" und meint, die Stadt müsste sie aus dieser Verantwortung entfernen.
Update 26.09.: http://www.rae-ahrens.de/news-detail-135.html
Interessant: Entgegen der allgemeinen Praxis, dass Angeklagte bei Freispruch keine Kosten auferlegt bekommen, wurde dem Ortsbrandmeister hier dieser Erlass nicht gewährt.
So hat das Gericht den OBM hintenrum wenigstens ein bisschen bestrafen können (auch wenn weder Opfer noch Staat natürlich etwas hiervon haben).