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Thema: Anklage wg. sexueller Nötigung von Feuerwehrfrauen

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  1. #1
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    Heute im Forum auf www.feuerwehr.de drauf aufmerksam geworden:

    Quelle: http://www.rechtsanwaelte-ahrens.de/...etail-134.html

    >
    24.09.2009 Göttingen (ck).
    Überraschende Wende im Prozess um den Vorwurf sexueller Nötigung gegen einen Ortsbrandmeister: Gestern beantragten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft im Schöffengericht einen Freispruch – die Verteidigung, weil gar nichts dran sei an den Vorwürfen, die Anklagebehörde hingegen aus rein rechtlichen Gründen. Es sei auch nach fünf Verhandlungstagen nicht zweifelsfrei nachgewiesen, so der Anlagevertreter Staatsanwalt Stefan Studenroth, dass bei dem Vorfall Gewalt im Spiel war. Gewalt, um einen sexuellen Übergriff durchzusetzen, sei aber Voraussetzung in einem Fall sexueller Nötigung.

    Die Anklage sieht zwar einen sexuellen Übergriff – ein Griff von hinten in die Uniformhose einer 20-jährigen Feuerwehrfrau – für gegeben. Ohne Gewalt sei aber lediglich eine sexuelle Beleidigung erfüllt. Für ein solches Delikt hätte die Frau aber selbst Strafantrag stellen müssen. Das tat sie nicht, und der Fall ist verjährt. Das Urteil folgt am Freitag. Folgen könnte der Fall noch für verschiedene Zeugen haben. Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht einer möglichen Falschaussage.
    Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de

    <


    Gruß
    Bastel

  2. #2
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    http://www.ndr1niedersachsen.de/media/audio16292.html


    Der Richter wird hier zitiert, das er der Frau und anderen Zeuginnen glaubt, und diese seien genötigt und bedroht worden, als sie Anzeige stellen wollten. Der Freispruch resultiere ausschließlich aus dem Verfahrensfehler.
    Er hält den Ortsbrandmeister und seinen Stellv. für "charakterlich nicht geeignet, eine Feuerwehr zu führen" und meint, die Stadt müsste sie aus dieser Verantwortung entfernen.

    Update 26.09.: http://www.rae-ahrens.de/news-detail-135.html

    Interessant: Entgegen der allgemeinen Praxis, dass Angeklagte bei Freispruch keine Kosten auferlegt bekommen, wurde dem Ortsbrandmeister hier dieser Erlass nicht gewährt.
    So hat das Gericht den OBM hintenrum wenigstens ein bisschen bestrafen können (auch wenn weder Opfer noch Staat natürlich etwas hiervon haben).
    Geändert von überhose (26.09.2009 um 15:15 Uhr)

  3. #3
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    Hi,

    wegen Formalfehler, so ein Schwachsinn !!!!!!!!!

    Wenn es als erwiesen gilt, wen interresierts ob Gewalt oder nicht? Scheint ja Fest zu stehen - Dass, und widerwillig - So was geht gar nicht!!!!!

    Wenn ich einen Einfluss darauf hätte was nun passiert wäre erst mal jeder Führungsdienstgrad, der involviert bzw. in Kenntnis darüber war und nichts unternommen hat, mit sofortiger Wirkung wegen Plichtverletzung bzw. Nichteignung, seines Postens enthoben - insofern er noch keine Verlustmeldung über sein Rückgrat verfasst hat.
    ("Eine sofortige Suche sowie Befragung meiner Kameraden blieb erfolglos" - Bundeswehrstandard :-) )
    Wer als Führungsdienstgrad sowas duldet hat meiner Meinung nach absolut keine Eignung die Verantwortung für Untergebene zu übernehmen.
    Wenn sie keinen Bock haben als Mannschaftsdienstgrad weiter zu machen sollen sie Kündigen. -> so kann einem wenigstens keiner beschweren in Zeiten von Personalknappheit die Mannschaft zu dezimieren.
    Und für die restlichen Bücklinge und Ar***kriecher würde ich mir überlegen etwas in Richtung Beförderungsstop etc. zu unternehmen.

    Als ob man nicht schon durch Brandstifter in den eigenen Reihen genug in die Schei*e gezogen wird Ihr Ar***kriechenden Rückgratlosen Deppen....................
    Alle............ sagen dass........... Hasch........rauchen Faul......... und Träge .............macht, aber ich.....hab........momentan....................... Ühühühberhaupt keine Lust darüber zu Reeeden...............

  4. #4
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    Beförderungsstop - was für ein Wahnsinnsstrafinstrument bei einer FF...

  5. #5
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    Na wie kannst Du nem Nackigen (FFler) in die Tasche greifen.
    Für den ein oder anderen bestimmt ne Strafe.

    Ob z. B. ne Degradierung falls möglich oder Lehrgangsverbot -> Dann nimmst du Ihm sein Recht auf Aus- und Weiterbildung und bist schuld weil er nicht lernen konnte dass man einen Schaltschrankbrand nicht auspisst, da explodieren nämlich die Eier dabei und Du bist schuld.

    Vielleicht nicht die besten Vorschläge aber machen sollte man etwas um hier ganz klares Fehlverhalten zu strafen.
    Wenn Du nur "Du, Du böser kleiner Junge, nid mache" sagst bist Du fast nicht besser wie der Rest der zuschaut.
    Rauswerfen ist wie gesagt auch so ne Sache von wegen Personalstärke etc. Mal ehrlich der ein oder andere wird aufgrund von evtlen. Sanktionen sowieso Kündigen aber dass steht dann anderst da als würdest Du Ihn Kicken.

    Hoffe dass sich die Verantwortlichen Stellen bzw. Personen etwas sinnvolles einfallen lassen.

    Gruß
    Alle............ sagen dass........... Hasch........rauchen Faul......... und Träge .............macht, aber ich.....hab........momentan....................... Ühühühberhaupt keine Lust darüber zu Reeeden...............

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Beförderungsstop - was für ein Wahnsinnsstrafinstrument bei einer FF...
    ;-)

    Wobei ich manchmal das Gefühl habe das man so manchen damit trotzdem härter treffen würde als mit einer Geldstrafe -vieleicht sogar im unteren vierstelligen Betrag- !

    Aber BTT:
    Selbstverständlich gehört der Betreffende -da der Übergriff erwiesen ist und es wohl auch eher Gewohnheit war- sofort seines Amtes enthoben, wenn nicht gleich ganz aus dem Dienst entfernt.
    Und diejenigen denen die Falschaussage nachgewiesen wird sollte man auch entsprechend sanktionieren.
    Trotzdem -auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kam- finde ich das dies ein Beispiel für eine richtige Justizentscheidung ist.
    -> Der Betreffende wurde einer Tat angeklagt die er aber so nicht Begangen hat.
    -> Er hat eine ähnliche, aber "harmlosere" Tat begangen und damit selber die Vorraussetzungen für diesen Prozess geschaffen (ICh denke darauf gründet sich auch die Verweigerte Kostenerstattung)
    -> Diese Tat ist aber kein Offizialdelikt, wird nur Verfolgt wenn das Opfer innerhalb einer bestimmten Zeit Anzeige erhebt. (ISt Gesetz, für alle Gleich). Das Opfer hat ihn aber überhaupt nicht angezeigt!

    Damit ist das Urteil völlig korrekt. Und ich finde auch die Randumstände des Urteils so korrekt. Der Richter hat ja eindeutig Klargestellt was sache ist. Das und Was er gemacht hat ist ja eindeutig und rechtsgültig festgestellt! Er hätte aber auch einfach Sagen können - Gewalt gab es nicht - also keinesfalls passend zur Anklage, daher völlig unerheblich ob JA oder NEIN.

    Und wenn man ganz ehrlich ist: Was wäre dem Täter denn noch mehr passiert wenn noch eine Verurteilung erfolgt wäre. Bzw. Was sollte mehr passieren? Ich denke das Passt schon.

    Wenn es zu Gewaltanwendung gekommen wäre, dann ist ganz klar das darauf eine wirklich empfindliche Strafe stehen Muss - Leider aber oft nicht erfolgt. Da gibt es keine Diskussion!

    Da es aber zu keiner Gewaltanwendung gekommen ist, sondern ein simples "Grabschen" war, so passt der Vergleich zu einer (schweren) Beleidigung schon, auch aus Sicht der Opfer. Die Strafe wäre ein gernige Geldstrafe+evtl. eine kleine Wiedergutmachung an das Opfer. Natürlich sind die grenzen manchmal fließend, aber trotzdem sollte man beide Tatbestände keinesfalls in einem Topf werfen! Das wäre für mich als wenn man den Ladendiebstahl mit einem bewaffneten Tankstellenüberfall vergleichen würde.

    Diese kleine finanzielle Aufwendung fehlt nun, aber der Rest, der meiner Meinung nach viel wichtiger und härter ist, ist genauso vorhanden.
    Seine Taten sind öffentloch bekannt - Es ist zweifelsfrei festgestellt, DASS er das gemacht hat - Und seine Charakterliche Nichteignung für diesen Job ist eigendlich auch belegt. (Hoffe da werden auch die richtigen Schlüsse seitens des Dientherren daraus gezogen)
    Und zumindest einen Teil des Finanziellen Aufwandes muss er trotzdem tragen.

    Daher kann ich sagen, das dieses Ergebniss nach näherer Betrachtung durchaus für mich in Ordnung ist!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  7. #7
    Jessi Gast

  8. #8
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    Richtig so.

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