
Zitat von
überhose
Beförderungsstop - was für ein Wahnsinnsstrafinstrument bei einer FF...
;-)
Wobei ich manchmal das Gefühl habe das man so manchen damit trotzdem härter treffen würde als mit einer Geldstrafe -vieleicht sogar im unteren vierstelligen Betrag- !
Aber BTT:
Selbstverständlich gehört der Betreffende -da der Übergriff erwiesen ist und es wohl auch eher Gewohnheit war- sofort seines Amtes enthoben, wenn nicht gleich ganz aus dem Dienst entfernt.
Und diejenigen denen die Falschaussage nachgewiesen wird sollte man auch entsprechend sanktionieren.
Trotzdem -auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kam- finde ich das dies ein Beispiel für eine richtige Justizentscheidung ist.
-> Der Betreffende wurde einer Tat angeklagt die er aber so nicht Begangen hat.
-> Er hat eine ähnliche, aber "harmlosere" Tat begangen und damit selber die Vorraussetzungen für diesen Prozess geschaffen (ICh denke darauf gründet sich auch die Verweigerte Kostenerstattung)
-> Diese Tat ist aber kein Offizialdelikt, wird nur Verfolgt wenn das Opfer innerhalb einer bestimmten Zeit Anzeige erhebt. (ISt Gesetz, für alle Gleich). Das Opfer hat ihn aber überhaupt nicht angezeigt!
Damit ist das Urteil völlig korrekt. Und ich finde auch die Randumstände des Urteils so korrekt. Der Richter hat ja eindeutig Klargestellt was sache ist. Das und Was er gemacht hat ist ja eindeutig und rechtsgültig festgestellt! Er hätte aber auch einfach Sagen können - Gewalt gab es nicht - also keinesfalls passend zur Anklage, daher völlig unerheblich ob JA oder NEIN.
Und wenn man ganz ehrlich ist: Was wäre dem Täter denn noch mehr passiert wenn noch eine Verurteilung erfolgt wäre. Bzw. Was sollte mehr passieren? Ich denke das Passt schon.
Wenn es zu Gewaltanwendung gekommen wäre, dann ist ganz klar das darauf eine wirklich empfindliche Strafe stehen Muss - Leider aber oft nicht erfolgt. Da gibt es keine Diskussion!
Da es aber zu keiner Gewaltanwendung gekommen ist, sondern ein simples "Grabschen" war, so passt der Vergleich zu einer (schweren) Beleidigung schon, auch aus Sicht der Opfer. Die Strafe wäre ein gernige Geldstrafe+evtl. eine kleine Wiedergutmachung an das Opfer. Natürlich sind die grenzen manchmal fließend, aber trotzdem sollte man beide Tatbestände keinesfalls in einem Topf werfen! Das wäre für mich als wenn man den Ladendiebstahl mit einem bewaffneten Tankstellenüberfall vergleichen würde.
Diese kleine finanzielle Aufwendung fehlt nun, aber der Rest, der meiner Meinung nach viel wichtiger und härter ist, ist genauso vorhanden.
Seine Taten sind öffentloch bekannt - Es ist zweifelsfrei festgestellt, DASS er das gemacht hat - Und seine Charakterliche Nichteignung für diesen Job ist eigendlich auch belegt. (Hoffe da werden auch die richtigen Schlüsse seitens des Dientherren daraus gezogen)
Und zumindest einen Teil des Finanziellen Aufwandes muss er trotzdem tragen.
Daher kann ich sagen, das dieses Ergebniss nach näherer Betrachtung durchaus für mich in Ordnung ist!
Gruß
Carsten
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