Heute im Forum auf www.feuerwehr.de drauf aufmerksam geworden:

Quelle: http://www.rechtsanwaelte-ahrens.de/...etail-134.html

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24.09.2009 Göttingen (ck).
Überraschende Wende im Prozess um den Vorwurf sexueller Nötigung gegen einen Ortsbrandmeister: Gestern beantragten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft im Schöffengericht einen Freispruch – die Verteidigung, weil gar nichts dran sei an den Vorwürfen, die Anklagebehörde hingegen aus rein rechtlichen Gründen. Es sei auch nach fünf Verhandlungstagen nicht zweifelsfrei nachgewiesen, so der Anlagevertreter Staatsanwalt Stefan Studenroth, dass bei dem Vorfall Gewalt im Spiel war. Gewalt, um einen sexuellen Übergriff durchzusetzen, sei aber Voraussetzung in einem Fall sexueller Nötigung.

Die Anklage sieht zwar einen sexuellen Übergriff – ein Griff von hinten in die Uniformhose einer 20-jährigen Feuerwehrfrau – für gegeben. Ohne Gewalt sei aber lediglich eine sexuelle Beleidigung erfüllt. Für ein solches Delikt hätte die Frau aber selbst Strafantrag stellen müssen. Das tat sie nicht, und der Fall ist verjährt. Das Urteil folgt am Freitag. Folgen könnte der Fall noch für verschiedene Zeugen haben. Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht einer möglichen Falschaussage.
Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de

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Gruß
Bastel