Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 16

Thema: Dringende Frage zum Thema Alter bei Sanitätsdiensten

  1. #1
    Registriert seit
    21.07.2008
    Beiträge
    80

    Dringende Frage zum Thema Alter bei Sanitätsdiensten

    moin, moin, hätte mal ne relativ dringende Frage zum Thema, ab welchen Alter auf Sanitätsdiensten

    ab 16?
    ab 18?

    von wann bis wann

    bitte genaue angaben gerne auch gesetztestexte falls es sowas gibt

    geht um die rechtslage in bayern

    danke schonmal

  2. #2
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Geht das nicht schneller und sicherer, seinen HiOrg-Chef anzurufen, der es ja wissen
    müsste - oder zumindest "wissen wo es steht" ?

    Google ergibt übrigens wunderbare Ergebnisse für diese einfache Rechercheaufgabe.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  3. #3
    Registriert seit
    21.07.2008
    Beiträge
    80
    nein es geht net schneller da der auch keine ahnung hat

    allso ich hab in google nichts brauchcares gefunden

    danke für weitere antworten

  4. #4
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Waren deine Suchbegriffe "bayern mindestalter sanitätsdienst" ?
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  5. #5
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Hier bei uns ab 16 Jahre unter Tags als Praktikant!!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  6. #6
    Registriert seit
    23.04.2002
    Beiträge
    458
    Nachdem der Sanitätsdienst eine gewerbliche Leistung ist, trifft hier voll das Jugendarbeitsschutzgesetz. Den Wortlaut und die Bestimmungen findest Du bei google.

    Tortzdem kann auf Grund der Ehrenamtlichkeit und des damit nicht gegebenen Beschäftigungsverhältnisses davon abgewichen werden. Problematisch wird es aber versicherungstechnisch.

    Bei uns ist es so geregelt, daß mit Einverständnis der Eltern, Einsatzkräfte unter 18 Jahren nur bis 22 Uhr an Sanitätsdiensten teilnehmen dürfen. An manchen Sanitätsdiensten erst ab 16 (z.B. Konzerte und Bundesliga-Fußballspiele) und an manchen erst ab 18 Jahren (z.B. Rock im Park)!

  7. #7
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Im Zweifel wird man sicher von der "schlimmeren" Variante ausgehen, also ab 18.

    Wenn man länger braucht, um irgendein "Schlupfloch" zu finden, um dies oder jenes
    "durchzusetzen", kann sich das in dem Fall, das etwas schief geht, sicher nicht zugunsten
    der Situation auswirken.

    Wie sieht es mit den Anforderungen an den Sanitätsdienst aus? Welche Ausbildung brauchen
    die "Teilnehmer" dazu ? .. welche Altersvoraussetzung oder körperliche Anforderung haben
    die Ausbildungen, die zur Teilnahme nötig sind..

    Beim kurzen Blick auf Google fiel mir z.B. auf, das man einen "Sanitätshelfer" machen kann,
    60 Stunden Unterricht, Voraussetzungen: Erste Hilfe Kurs, Mindestalter 16 Jahre.

    Da für den Bereich 16-18 Jahre noch andere Gesetze neben den "Voraussetzungen" für
    den eigentlichen Dienst gelten, ist logisch.. selbst wenn es eindeutig erlaubt wäre, einen
    unter 18j für den SanDienst heranzuziehen, ich kann keinen 16 jährigen bei einem
    Sanitätsdienst bei einer Veranstaltung einsetzen, wo die Gäste mindestens 18 Jahre alt sein
    müssen.. (Man stelle sich hier einen Messe-Sanitätsdienst auf einer Erotikmesse vor *G*
    Da bekommt der "Angriffstrupp" doch mehr als eine Bedeutung..)

    Es gilt also -am besten durch einen Anwalt in einer Rechtsberatung- zu klären, ob und
    inwieweit es gestattet sein kann. Diese Rechtsberatung solltest du auf jeden Fall in
    Anspruch nehmen, finde ich.

    Kommen wir zu dem Schluss, das es erlaubt wäre - nur weil also ein 16j oder 17j
    nun den speziellen SanDienst (Veranstaltungsart, -ort, -zeit ok, Gesetz sagt nicht nein)
    machen darf... heisst das noch lange nicht, das er den machen darf.
    Warum ? Nun - wäre ich in der Personal-Disposition für einen Einsatz, kenne ich ja
    "meine Leute".. und wenn ich nun tatsächlich mal auf die Leute schaue, die in dem Alter
    sind oder waren, und die ich kenne, so habe ich da Leute, denen ich blind die Infusion
    vorbereiten lassen könnte und nicht prüfen müsste, ob sie richtig "zusammengebaut" ist,
    es sind aber genauso Leute dabei, die sich eher an dem Plastikdorn vom Inf-Besteck ver-
    letzten würden - trotz passender Ausbildung!

    Es ist also - vom Gesetz ganz abgesehen - IMMER eine Einzelfall-Entscheidung
    anzustreben.

    Meine persönliche Meinung, die ich in meinem Rahmen auch umsetze! Jeder ver-
    antwortungsvolle Trupp-, Gruppen- oder Zugführer, der von seinem jew. Vorgesetzen
    etwas anderes gestattet bekommt, sollte also eigenverantwortlich handeln können.

    Gruss,
    Tim

    PS: Es geht -auch wenn das im Infusionsbeispiel ein wenig so klingen mag- NICHT
    um eine fachliche Qualifikation. Was jemand nicht kann, kann er lernen. Es geht um
    die charakterliche Eignung für die "Veranstaltung". Auch diese kann man lernen, wenn
    sie nicht vorhanden ist, aber dazu braucht es gute Ausbilder, die eingreifen können
    und es auch tun.
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  8. #8
    Registriert seit
    23.12.2006
    Beiträge
    126
    Bevor hier noch lange diskutiert wird wer wann wo wie auf einem SAN-Dienst unter 18 sein darf.
    Es gibt für Bayern vom BRK ein Rundschreiben welches GENAU definiert wie mit Helfern unter 18 umzugehen ist.

    Dort steht geschrieben das am SAN-Dienst Jugendliche (Rechtlich ab 14 da aber SAN Ausbildung erst ab 16 gilt hier ab 16) teilnehmen dürfen.

    Weiter steht das unter 18 Jährige nur zu Ausbildungszwecken und nur unter Aufsicht von erfahrenem San-Personal (am besten Ausbilder aber nicht zwingend nötig) teilnehmen dürfen.
    Dies beinhaltet z.B. das u18 nicht allein über den Platz marschieren sondern nur in begleitung.

    Jugendliche sind auf SAN-Diensten ohne eine Verantwortung und ohne eigene Aufgabe. Genau genommen dürfen diese nicht selbstständig mal den Rucksack/tasche tragen, Blutdruck messen, etc. Ausser es wird zu Ausbildungszwecken "angeordnet".

    Jugendlich dürfen nicht auf die Mindestanzahl geforderter SAN-Dienstler angerechnet werden, sondern müßen zusätzlich gestellt werden.

    Jugendliche dürfen nicht auf Verstaltungen teilnehmen die Jugendgefährdenten Charakter haben. Was hier genau darunter fällt ist nicht weiter definiert.

    Desweiteren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bis 24Uhr (von 16-18), max Arbeitszeit mit entsprechenden Pausen, etc etc)


    MFG
    Snipero

  9. #9
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713
    Haste mal das rundschreiben zur Hand oder wenigstens die Nummer dessen? Weil das könnt ich ganz gut brauchen.

  10. #10
    Registriert seit
    23.12.2006
    Beiträge
    126
    das war das Rundschreiben 16/02

    Im Eis (wem das was sagt) isses drin .

    MFG
    Snipero

  11. #11
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713
    Danke, EIS sagt mir was :-) Habs mir mal gezogen.

  12. #12
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Könntet Ihr bitte auch den Rest der Userschaft einweihen, mich zum Beispiel?

  13. #13
    Registriert seit
    23.12.2006
    Beiträge
    126
    Das EIS ist das "Ehrenamtlich Informatiossyste" des BRK.

    Zu finden unter:
    http://www.eis.brk.de/

    Dies ist ein Informationssystem welches nur Ehrenamtlichen im BRK vorbehalten ist.

    MFG
    Snipero

  14. #14
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713

  15. #15
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Danke für die Links...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •