Im Zweifel wird man sicher von der "schlimmeren" Variante ausgehen, also ab 18.

Wenn man länger braucht, um irgendein "Schlupfloch" zu finden, um dies oder jenes
"durchzusetzen", kann sich das in dem Fall, das etwas schief geht, sicher nicht zugunsten
der Situation auswirken.

Wie sieht es mit den Anforderungen an den Sanitätsdienst aus? Welche Ausbildung brauchen
die "Teilnehmer" dazu ? .. welche Altersvoraussetzung oder körperliche Anforderung haben
die Ausbildungen, die zur Teilnahme nötig sind..

Beim kurzen Blick auf Google fiel mir z.B. auf, das man einen "Sanitätshelfer" machen kann,
60 Stunden Unterricht, Voraussetzungen: Erste Hilfe Kurs, Mindestalter 16 Jahre.

Da für den Bereich 16-18 Jahre noch andere Gesetze neben den "Voraussetzungen" für
den eigentlichen Dienst gelten, ist logisch.. selbst wenn es eindeutig erlaubt wäre, einen
unter 18j für den SanDienst heranzuziehen, ich kann keinen 16 jährigen bei einem
Sanitätsdienst bei einer Veranstaltung einsetzen, wo die Gäste mindestens 18 Jahre alt sein
müssen.. (Man stelle sich hier einen Messe-Sanitätsdienst auf einer Erotikmesse vor *G*
Da bekommt der "Angriffstrupp" doch mehr als eine Bedeutung..)

Es gilt also -am besten durch einen Anwalt in einer Rechtsberatung- zu klären, ob und
inwieweit es gestattet sein kann. Diese Rechtsberatung solltest du auf jeden Fall in
Anspruch nehmen, finde ich.

Kommen wir zu dem Schluss, das es erlaubt wäre - nur weil also ein 16j oder 17j
nun den speziellen SanDienst (Veranstaltungsart, -ort, -zeit ok, Gesetz sagt nicht nein)
machen darf... heisst das noch lange nicht, das er den machen darf.
Warum ? Nun - wäre ich in der Personal-Disposition für einen Einsatz, kenne ich ja
"meine Leute".. und wenn ich nun tatsächlich mal auf die Leute schaue, die in dem Alter
sind oder waren, und die ich kenne, so habe ich da Leute, denen ich blind die Infusion
vorbereiten lassen könnte und nicht prüfen müsste, ob sie richtig "zusammengebaut" ist,
es sind aber genauso Leute dabei, die sich eher an dem Plastikdorn vom Inf-Besteck ver-
letzten würden - trotz passender Ausbildung!

Es ist also - vom Gesetz ganz abgesehen - IMMER eine Einzelfall-Entscheidung
anzustreben.

Meine persönliche Meinung, die ich in meinem Rahmen auch umsetze! Jeder ver-
antwortungsvolle Trupp-, Gruppen- oder Zugführer, der von seinem jew. Vorgesetzen
etwas anderes gestattet bekommt, sollte also eigenverantwortlich handeln können.

Gruss,
Tim

PS: Es geht -auch wenn das im Infusionsbeispiel ein wenig so klingen mag- NICHT
um eine fachliche Qualifikation. Was jemand nicht kann, kann er lernen. Es geht um
die charakterliche Eignung für die "Veranstaltung". Auch diese kann man lernen, wenn
sie nicht vorhanden ist, aber dazu braucht es gute Ausbilder, die eingreifen können
und es auch tun.