Bevor hier noch lange diskutiert wird wer wann wo wie auf einem SAN-Dienst unter 18 sein darf.
Es gibt für Bayern vom BRK ein Rundschreiben welches GENAU definiert wie mit Helfern unter 18 umzugehen ist.
Dort steht geschrieben das am SAN-Dienst Jugendliche (Rechtlich ab 14 da aber SAN Ausbildung erst ab 16 gilt hier ab 16) teilnehmen dürfen.
Weiter steht das unter 18 Jährige nur zu Ausbildungszwecken und nur unter Aufsicht von erfahrenem San-Personal (am besten Ausbilder aber nicht zwingend nötig) teilnehmen dürfen.
Dies beinhaltet z.B. das u18 nicht allein über den Platz marschieren sondern nur in begleitung.
Jugendliche sind auf SAN-Diensten ohne eine Verantwortung und ohne eigene Aufgabe. Genau genommen dürfen diese nicht selbstständig mal den Rucksack/tasche tragen, Blutdruck messen, etc. Ausser es wird zu Ausbildungszwecken "angeordnet".
Jugendlich dürfen nicht auf die Mindestanzahl geforderter SAN-Dienstler angerechnet werden, sondern müßen zusätzlich gestellt werden.
Jugendliche dürfen nicht auf Verstaltungen teilnehmen die Jugendgefährdenten Charakter haben. Was hier genau darunter fällt ist nicht weiter definiert.
Desweiteren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bis 24Uhr (von 16-18), max Arbeitszeit mit entsprechenden Pausen, etc etc)
MFG
Snipero