Nachdem der Sanitätsdienst eine gewerbliche Leistung ist, trifft hier voll das Jugendarbeitsschutzgesetz. Den Wortlaut und die Bestimmungen findest Du bei google.
Tortzdem kann auf Grund der Ehrenamtlichkeit und des damit nicht gegebenen Beschäftigungsverhältnisses davon abgewichen werden. Problematisch wird es aber versicherungstechnisch.
Bei uns ist es so geregelt, daß mit Einverständnis der Eltern, Einsatzkräfte unter 18 Jahren nur bis 22 Uhr an Sanitätsdiensten teilnehmen dürfen. An manchen Sanitätsdiensten erst ab 16 (z.B. Konzerte und Bundesliga-Fußballspiele) und an manchen erst ab 18 Jahren (z.B. Rock im Park)!