... besteht zur Zeit grundsätzlich keine Gefahr der Auswirkung auf den BOS-Bereich! Selbst wenn es die Möglichkeit von Überleitungseinrichtungen gibt, stellt sich die Frage, wer sei hat und wie oft sie tatsächlich in welchem Zusammenhang und vor allem während der Fahrt genutzt werden.

Viel interessanter wird es natürlich mit der auf uns zukommenden neuen Technik, die mit dem Funkgerät Telefonie grundsätzlich möglich macht, soweit die Technik "freigeschaltet" wird.

Denn dann zieht der 1. Leitsatz des Urteiles zu 100%!

MfG