Die Begründung steht doch im nachfolgenden Satz, wenn man möchte, dass während der Fahrt durch den Fahrer telefoniert wird, soll man die technischen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist Stand der Technik.
Denn ansonsten kann man sich schon fragen, ob es - sofern das Telefonieren wiederholt notwendig wird - dirngend geboten ist und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtig.

Insofern ist die Auffassung des Ministerium eigentlich zu begrüßen, die Freisprecheinrichtung nutzt dem Fahrer und wenn so ein gewisser Druck aufgebaut wird ... Würde man das nicht so sehen, weil die Freisprecheinrichtung zum Beispiel Geld kostete, könnte man ja auch gleich fordern, dass Feuerwehrleute ohne entsprechende Ausbildung die Fahrerlaubnis ... Moment. Da war was. :(