Die TR wird sich in diesem Bereich auch nicht in ortsspezifische Alarmierungsplanungen einmischen. Du hast richtig erkannt, dass hart vorgeschrieben lediglich SUB B für den Feueralarm ist. Mancherorts werden daher sogar die anderen 3 Taktungen als das empfunden was Sie laut Definition nur sind - Empfehlungen.
Abweichend wenigstens in Punkt a) von den in der TR empfohlenen Signalen hat daher das Land Sachsen Folgendes erlassen:
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen
vom 29. Juli 2003; Landeseinheitliche Sirenensignale für den Freistaat Sachsen
a) 1 x Dauerton von 12 Sekunden
Bedeutung: S i g n a l p r o b e
b) 3 x Dauerton von je 12 Sekunden mit je 12 Sekunden Pause
Bedeutung: F e u e r a l a r m
c) Heulton von 1 Minute Dauer
Bedeutung: W a r n u n g v o r e i n e r G e f a h r -
Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten!
Von dieser Taktung steht aber eben leider nichts in der TR.
Aber auch unser DSE kann das. Über die Programmieroberfläche wird komfortabel gefragt sobald eine sächsische RIC eingegeben wird, ob das Bundes- oder das Landesschema getaktet werden soll.