Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
Die einzigen Ausnahmen in der ein Platzverweis ausgesprochen werden darf (sollte die Ausnahme sein) sind:
- Behinderung der Einsatzkräfte
- Gefährdung des Medienvertreters am Einsatzort

Beides lag im genannten Beispiel oben nicht vor.
Naja, das letztere eigentlich schon, zumindest später ;-)

Wo man diesen Punkt jedoch häufiger wahrnimmt, sind Hubschraubereinsätze, wo Landung/Start von manchen Medienverdrehern aus ungesund nahen Standpunkten heraus festgehalten werden. Da habe ich schon häufer die Bitte mitbekommen, derjenige solle etwas mehr Abstand halten, zur eigenen Sicherheit. Von einer solchen Bitte/Aufforderung zu einem Platzverweis, der auch deutlich als solcher geäußert wird, ist natürlich noch ein bisschen Spielraum.

Ich glaube im vorliegenden Fall nicht, dass die Reaktion des Polizisten nur aus diesem einen Einsatzgeschehen heraus stammt. Da wird vorher schon ein Sch***verhältnis geherrscht haben, egal ob zwischen Organisation und Medien allgemein oder persönlich zwischen den beiden Hauptdarstellern. Das ist nun übergekocht (und sarkastisch: der Medienvertreter wird jetzt einiges mehr verdient haben, als mit dem bloßen Filmmaterial einer Person die baden gegangen ist).