Hosen nach HuPF 4A müssen mit einer Hose nach HuPF 2 getragen werden, um das Schutzniveau zu erreichen (und nur HuPF 2, nicht die private Jeans oder Polyester-Jogginghose!).
Hosen nach HuPF 4B erreichen das Schutzniveau ohne eine weitere Hose.
Ob 4A oder 4B muss im Etikett und in der Information des Herstellers stehen und nur diese Angabe ist verbindlich, die Einordnung über die Anzahl der Lagen ist z. B. nicht eindeutig.
Es gibt keine niedergeschriebene Pflicht zum Tragen der Hose, diese ergibt sich aber aus den allegemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes und speziell aus §12 und den Durchführungsanweisungen der GUV-V C53 "UVV Feuerwehren".
Das ist einfach Stand der Technik und damit die Pflichtmaßnahme bei entsprechenden Tätigkeiten, bei denen entsprechende Gefährdungen durch Flammen und Wärme nicht ausgeschlossen werden können.