Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
Mit diesen ganzen Argumenten, zur Verpflichtung bzw. Eigenbeteiligung des FS C/CE und dem Vergleich zu den beruflichen Lehrgängen, frage ich mich, wann die Kommunen die langjährige Verpflichtung bzw. Selbstbeteiligung bei Lehrgängen an der LFS fordern.
Allein der Lohnersatz für den GF-Lehrgang könnte bei einigen schon den gleichen Betrag wie der FS kosten.
Hi,

dieses würde niemals kommen, denn hier fehlt ein wesentliches Argument was für eine Rückforderungsmöglichkeit unbedingt notwendig ist: Der "Geldwerte Vorteil" !

Wenn du einen CE-FS machst, so kannst du Ihn auch Privat einsetzen, kannst beruflich oder Nebenberuflich als KF arbeiten usw... Kurz: Du könntest viele Vorteile haben!

Auch bei der im Urteil behandelten Ausbildung hatte die Frau ja einen Vorteil. Sie Hat eine Ausbildung von der "besseren Tipse" zur Betriebswirtin gemacht, was im allgemein bessere Jobchancen und (teilweise deutlich) höhere Entlohnung bedeutet...

Was aber kannst du mit einer FF-GF Ausbildung PRIVAT anfangen?

Gruß
Carsten