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Thema: Führerschein auf Kosten der Kommune - Rückzahlungsklausel, Verpflichtungszeit...

  1. #16
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    Mit diesen ganzen Argumenten, zur Verpflichtung bzw. Eigenbeteiligung des FS C/CE und dem Vergleich zu den beruflichen Lehrgängen, frage ich mich, wann die Kommunen die langjährige Verpflichtung bzw. Selbstbeteiligung bei Lehrgängen an der LFS fordern.
    Allein der Lohnersatz für den GF-Lehrgang könnte bei einigen schon den gleichen Betrag wie der FS kosten.

  2. #17
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Mit diesen ganzen Argumenten, zur Verpflichtung bzw. Eigenbeteiligung des FS C/CE und dem Vergleich zu den beruflichen Lehrgängen, frage ich mich, wann die Kommunen die langjährige Verpflichtung bzw. Selbstbeteiligung bei Lehrgängen an der LFS fordern.
    Allein der Lohnersatz für den GF-Lehrgang könnte bei einigen schon den gleichen Betrag wie der FS kosten.
    Hi,

    dieses würde niemals kommen, denn hier fehlt ein wesentliches Argument was für eine Rückforderungsmöglichkeit unbedingt notwendig ist: Der "Geldwerte Vorteil" !

    Wenn du einen CE-FS machst, so kannst du Ihn auch Privat einsetzen, kannst beruflich oder Nebenberuflich als KF arbeiten usw... Kurz: Du könntest viele Vorteile haben!

    Auch bei der im Urteil behandelten Ausbildung hatte die Frau ja einen Vorteil. Sie Hat eine Ausbildung von der "besseren Tipse" zur Betriebswirtin gemacht, was im allgemein bessere Jobchancen und (teilweise deutlich) höhere Entlohnung bedeutet...

    Was aber kannst du mit einer FF-GF Ausbildung PRIVAT anfangen?

    Gruß
    Carsten
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  3. #18
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    Hallo Carsten,

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Wenn du einen CE-FS machst, so kannst du Ihn auch Privat einsetzen, kannst beruflich oder Nebenberuflich als KF arbeiten usw... Kurz: Du könntest viele Vorteile haben!
    naja, gerade dieses Argument finde ich mehr als frech, warum soll man aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mal was als Bonus bekommen?
    Des Weiteren gebe ich zu bedenken, dass das neue BKrFQG alle 5 Jahre eine Fortbildung, deren Kosten etwa bei 750€ liegen, verlangt. Insofern ist das alles nicht mehr so ein Mehrwert, den man ja in einer Nebentätigkeit nutzen möchte.

    Gruß
    Sebastian

  4. #19
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Was aber kannst du mit einer FF-GF Ausbildung PRIVAT anfangen?
    Man zeigt Verantwortungsbewußtsein, Belastbarkeit, Führungsqualitäten... (bzw. man könnte das alles haben, auch bei GF solls ja Ausnahmen geben). In manchen Ländern kann man mit ehrenamtlicher GF-Ausbildung im Betrieb zum Brandschutzbeauftragten ernannt bzw. mit geringerem Fortbildungsaufwand dazu fortgebildet werden. Oder man steigt mit ehrenamtlicher GF-Ausbildung in hauptberufliche Leitstellentätigkeiten ein (dort, wo das geht), dann hat man auch wieder nen Vorteil.

    Der Mehrwert des CE mit den neuen Kraftfahrerfortbildungen bei gewerblicher Nutzung ist ja schon erwähnt.

    Davon ab, hat es für mich privat (oder in meiner beruflichen Laufbahn) denn keine Vorteile, wenn ich über die Feuerwehr
    - einen Motorsägenschein habe?
    - handwerkliches Können und bauliches Wissen durch z.B. TH-Lehrgänge o.ä. habe?
    - EH-Kenntnisse (evtl. erweitert) habe?
    - bestimmte technische Abläufe näher kennen gelernt habe (TH, oder Maschinistenlehrgänge)?
    - t.b.c.

    Evtl. sollte man Feuerwehrangehörige jeden Lehrgang mitbezahlen lassen, oder mit Verpflichtungszeiten belegen. Irgendwie profitiert immer auch jemand anderes als die Kommune von Lehrgängen...

  5. #20
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Oder man steigt mit ehrenamtlicher GF-Ausbildung in hauptberufliche Leitstellentätigkeiten ein (dort, wo das geht), dann hat man auch wieder nen Vorteil.
    Geht das bei euch?
    Bei uns in Bayern langt der FF GF definitiv nicht.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    - einen Motorsägenschein habe?
    Du kannst auch ohne im Wald rumsägen.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    - handwerkliches Können und bauliches Wissen durch z.B. TH-Lehrgänge o.ä. habe?
    In der Regel haben viele vorher schon ein handwerkliches können und was wir auf TH Lehrgängen an der Schule gelernt haben, wüßte ich nicht mal Ansatzweise privat oder nebenberuflich einzusetzen.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    - EH-Kenntnisse (evtl. erweitert) habe?
    Ähh und die bringen dir was nebenberuflich?
    Wenn dann bräuchtest schon mindestens ein RS und ich kenne keine FF die RS ausbildet.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    - bestimmte technische Abläufe näher kennen gelernt habe (TH, oder Maschinistenlehrgänge)?
    Hmm, laß mich mal überlegen, ...
    Schade, mir fällt nichts ein wofür ich die Benutzung einer TS, oder Spreizer und Schere bzw Hebenkissen nebenberuflich gebrauchen kann.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Geht das bei euch?
    Bei uns in Bayern langt der FF GF definitiv nicht.
    M.W. ist in Hessen für den Beruf des Einsatzsachbearbeiters in Leitstellen der GF eine benötigte Vorqualifikation, um zu dem entsprechenden Lehrgang an der LFS zugelassen zu werden. Macht man dann den GF ehrenamtlich, und bewirbt sich daraufhin zur Leitstelle, hat man den privaten Vorteil.
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Du kannst auch ohne im Wald rumsägen.
    Du kannst auch ohne Führerschein Auto fahren. Selbe Argumentation, aber irgendwie in der Konsequenz doch etwas blöde, nicht wahr?
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    In der Regel haben viele vorher schon ein handwerkliches können und was wir auf TH Lehrgängen an der Schule gelernt haben, wüßte ich nicht mal Ansatzweise privat oder nebenberuflich einzusetzen.
    Du vielleicht nicht, aber der ein oder andere Hobbyhandwerker baut daheim vielleicht mal etwas um und nutzt dabei die Kenntnisse über VB oder statische Dinge o.ä., die er auf einem Ehrenamts-FW-Lehrgang mal gehört hat.
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ähh und die bringen dir was nebenberuflich?
    Wenn dann bräuchtest schon mindestens ein RS und ich kenne keine FF die RS ausbildet.
    Es gibt aber genug, die mehr als den normalen EH ausbilden, und mit diesen weiterführenden Kenntnissen gibt sich der Arbeitschutz mancherorts schon zufrieden, wenn es um die Ersthelfer (§ 10 Arbeitsschutzgesetz) im Betrieb geht. Auch die Fortbildungen könnten dann entfallen, wenn der AN die per Feuerwehr regelmäßig nachweisen kann.
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Hmm, laß mich mal überlegen, ...
    Schade, mir fällt nichts ein wofür ich die Benutzung einer TS, oder Spreizer und Schere bzw Hebenkissen nebenberuflich gebrauchen kann.
    Die Nutzung weniger, eher das Hintergrundwissen. Wer sich mal näher mit den Hydraulikkreisen einer DL auseinandergesetzt hat, wird seinem Chef im Betrieb vielleicht eher schon mal was nützliches sagen können, wenn dort neue hydraulische Maschinen kommen. Derjenige, der als Gerätewart den TS-Motor repariert, weiß nächste Woche bei seinem kleinen VW auch, welche Macke er haben könnte.

    Auch ein Fahrsicherheitstraining, welches mir die Kommune spendierte, könnte in privaten Situationen schonmal zu Vorteilen führen. Aber wenn dir die Beispiele alle noch zu hypothetisch sind, hier mal Praxis: die regelmäßige G26.3 wird von der AOK BaWü anerkannt, um einen Gesundheitsbonus zu erhalten. Damit kann jeder AOK-versicherte Atemschutzgeräteträger in BaWü jedes Jahr Geld sparen (http://www.gernsbach.de/feuerwehr/ak.../AOK_Bonus.pdf). Nicht viel, erst recht nicht soviel wie ein FS, aber immerhin (sind ja auch regelmäßige Kosten und Nutzen). Preisfrage: Wer bezahlt die G26.3?

    Natürlich sind das alles immer nur Einzelfälle, hypothetische Dinge, sehr viel Theorie und beruhen dabei immer nur auf wahrscheinlich nicht messbaren Anteilen am FW-mäßig erworbenen Wissen. Das ist mir klar.
    Aber ich finde, mehr ist die private Nutzung eines per FW erworbenen Führerscheines letztlich auch nicht.
    Wieviele per Kommune finanzierte Führerscheine werden wie häufig privat genutzt? In welcher Relation stehen dann die privaten Fahrten zu den dienstlichen, nutzt die Fahrerfahrung der einen Fahrten auch bei den anderen (evtl. sogar wechselseitig?).

    Haben wir eigentlich überhaupt in D noch flächendeckend Personalprobleme in den Feuerwehren? Es gibt Überlegungen, dass Menschen, die in Feuerwehren ihren Dienst verrichten, die ein oder andere Vergünstigung erhalten. Nur wenn es dann zu irgendeiner Begünstigung kommt, werden erstmal alle Contras auf die Matte geworfen und man versucht, die Feuerwehrangehörigen in irgendeiner Weise finanziell oder mit anderen Verpflichtungen zu belasten, damit die die großen roten Autos durch die Gegend fahren dürfen. Irgendwas passt doch da nicht.

    Wie hoch ist die Umzugsquote von Feuerwehrangehörigen, die kommunal finanzierte Führerscheine haben? Nehmen wir mal an, man macht davor schon TM1+2 und Maschinistenlehrgang zur Bedingung, und schickt nicht den erstbesten, der gerade Zeit hat oder Schwiegersohn des Hauptmannes ist. Dann ist die Chance auch in der heutigen Zeit sehr groß, dass derjenige am Ort bleibt. Nichts anderes unterstellt man ja auch irgendwie, wenn man den Leuten irgendwelche Verpflichtungszeiten zutraut.
    Letztlich wäre es ja auch denkbar, hier gemeindeübergreifend Konzepte zu entwickeln. Soll ja sowas wie ne Interessenvertretung dafür geben, die könnte in dem Fall sogar auch die Interessen beider Seiten recht einfach zusammenführen, sofern man sich nicht ganz sicher ist, welche Interessen eigentlich vertreten werden sollen.

  7. #22
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Du kannst auch ohne Führerschein Auto fahren. Selbe Argumentation, aber irgendwie in der Konsequenz doch etwas blöde, nicht wahr?
    Ne falsche Argumentation, denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
    Es gibt aber kein Gesetz das es mir verbietet eine Motorsäge zu kaufen um damit ein Baum umzusägen.


    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    die regelmäßige G26.3 wird von der AOK BaWü anerkannt, um einen Gesundheitsbonus zu erhalten.
    Ich lese zwar in deinem gelinkten Schreiben kein einziges Mal G26.3, sondern nur jährliche Belastungsübung, aber dennoch.
    Respekt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #23
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ne falsche Argumentation, denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
    Es gibt aber kein Gesetz das es mir verbietet eine Motorsäge zu kaufen um damit ein Baum umzusägen.
    Nette Erbsenzählerei. Auch wenn Bäume umzusägen ohne Motorsägenschein keine Straftat ist, so ist es demnoch ein privater Vorteil, wenn man den Schein hat. Oder?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ich lese zwar in deinem gelinkten Schreiben kein einziges Mal G26.3, sondern nur jährliche Belastungsübung, aber dennoch.
    Respekt.
    Auch wieder wahr. Hatte die G26.3 im Kopf, weil man die je nach Krankenkasse auch begünstigend wirksam machen kann (DAK hatte das mal als Vorsorgeuntersuchung bei einem Bonusprogramm akzeptiert). Hab auf die Schnelle dann aber "nur" das Belastungsübungsbeispiel gefunden, und den Rest nicht umgestrickt.
    Ändert aber auch wieder nicht viel am Grundtenor, denn was bezahlt der Feuerwehrangehörige zur Teilnahme an der Belastungsübung?

  9. #24
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ändert aber auch wieder nicht viel am Grundtenor, denn was bezahlt der Feuerwehrangehörige zur Teilnahme an der Belastungsübung?
    Deswegen schrieb ich auch


    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    aber dennoch.
    Respekt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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