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Thema: Führerschein auf Kosten der Kommune - Rückzahlungsklausel, Verpflichtungszeit...

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  1. #1
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    bei uns auch. Sogar C & CE. Dafür musste ich mich für 5 Jahre an die Feuerwehr binden.

    Im 1. Jahr gehen: 100 % Rückzahlung
    im 2. Jahr: 80 %
    usw

  2. #2
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    Moin,

    unsere Gemeinde bezuschusst pro Jahr zwei Führerscheine (C bzw. CE) mit je 2.500,- € gegen zehn Jahre Verpflichtung. Das kann junge Kameraden natürlich abschrecken, da in dem Alter ein berufsbedingter Ortswechsel nicht unwahrscheinlich ist. Ältere Löschknechte (so wie ich), die bereits Familie (und evtl. ein Haus) haben, also fester mit dem Wohnort verbunden sind, sitzen die Jahre locker ab.

    Ich habe bereits in einem früheren Thread geschrieben, dass die (Feuerwehr-)Führerscheindiskussion >3,5 t nicht nötig wäre, wenn die Gemeinden und Wehren rechtzeitig solche Modelle auf die Beine gestellt hätten.
    MkG
    Rundhauber

  3. #3
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    also bei uns ist CE so Teuer da die Gemeinde bei uns generell CE nicht zahlt sprich nur C. brauchen halt keine CE Führerscheine hier.
    einige zahlen trotzdem mit kusshand die Euros da man denne halt auch Auto mit Hänger fahren darf, somit rechnet es sich dann wieder einigermaßen, da mans öfter gebrauchen kann.

    würde jedem noch zu CE raten da man einfach falls man mal Abreitslos wird übergangsweise LKW fahren könnte, was mit CE wohl einfacher wird iwo was zu bekommen als mit C. (behaupte ich jetzt einfach mal).

    nungut... sorry fürs bissl Off-Topic.

    PS: Gibt es das nun eigentlich das manche Städte/Gemeinden 100% zahlen dafür aber im FS steht das C bzw. CE nur für FW verwendet werden darf? Hab sowas mal gehört, daher die frage.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    ......
    PS: Gibt es das nun eigentlich das manche Städte/Gemeinden 100% zahlen dafür aber im FS steht das C bzw. CE nur für FW verwendet werden darf? Hab sowas mal gehört, daher die frage.

    das kann ich mir nicht vorstellen, ich denke das wäre mit geltendem Recht auch nicht vereinbar,so eine Einschränkung.
    das müßte ja dann auch in der Entsprechenden Verordnung nach zulesen sein(Führerschein ist ja Bundesweit einheitlich geregelt).

  5. #5
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    Das jetzt wieder alle ihre Modalitäten darlegen, war eigentlich nicht meine Intention. Aber es zeigt doch ganz gut, dass die Verpflichtungszeiten weitaus länger sind, als die vom BAG zugestandenen - während die tatsächliche Fortbildungsdauer noch unter der ersten Nennung der BAG-Tabelle liegt.

    Findet das außer mir niemand "etwas seltsam"? Ich als "führerscheinverpflichteter" Feuerwehrangehöriger würde den Bescheid mit der Verpflichtungsdauer jetzt nehmen, ein paar nette Worte dazu schreiben, das im Rathaus abgeben und mich zurücklehnen...

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Findet das außer mir niemand "etwas seltsam"? Ich als "führerscheinverpflichteter" Feuerwehrangehöriger würde den Bescheid mit der Verpflichtungsdauer jetzt nehmen, ein paar nette Worte dazu schreiben, das im Rathaus abgeben und mich zurücklehnen...
    Dann mach das mal, denn sofern du nicht bei einer BF/WF bist und gegen deinen Arbeitgeber oder Dienstherren klagen willst, ist das Urteil für dich vollkommen nutzlos.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Schlauberger. Dass es nicht ohne weiteres anwendbar ist, steht schon im ersten Beitrag. Aber es wäre doch mal interessant, inwiefern sich die weitere Rechtsauslegung (oder auch mal Rechtsprechung) daran orientiert. "Vollkommen nutzlos" ist das mit Sicherheit nicht.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dann mach das mal, denn sofern du nicht bei einer BF/WF bist und gegen deinen Arbeitgeber oder Dienstherren klagen willst, ist das Urteil für dich vollkommen nutzlos.
    Hi,

    ich denke dem kann ich mich anschließen...
    Denn im Gegensatz zu Arbeitsschutzbestimmungen und UVV die richtigerweise für EA und HA gleichermaßen gelten, dürfte dieses Urteil NICHT so einfach 1-1 übertragbar sein.

    Denn hier sind die Auswirkungen für den AN ja ganz andere.
    Bei einem Arbeitsverhältnis stehen ja ganz andere Interessen dahinter. Die Auswirkungen auf das gesamte Leben des AN sind ja fundamental andere.

    Zum einen ist es ja so, dass wenn ich als AN eine Fortbildung ablehne, dies unter Umständen dazu führen kann das meine Chancen auf Weiterbeschäftigung drastisch sinken.
    Auch auf mein Gehalt kann es Einfluss haben, zumindest in dem Sinne das eine Steigerung ebend NICHT stattfindet. So ist so eine Entscheidung ebend nicht immer 100% Freiwillig...

    Wenn nun aber eine Verprflichtung eingegangen worden ist, bin ich ja für eine Dauer X ja quasi Leibeigener meines AG. Sollte es mir persöhnlich nicht mehr gefallen, so kann ich nicht einfach gehen sondern muss gegen meinen Willen weiterarbeiten. Auch ist mir die Möglichkeit genommen mich beruflich durch einen Jobwechsel zu verbessern. Dies für eine lange Zeit ist einfach unzumutbar, vor allem wenn die Entscheidung für die Fortbildung nicht 100% aus freien Stücken erfolgt ist. Daher wurde die Vertragsfreiheit hier eingeschränkt...

    Um den Arbeitgerber aber nicht völlig die Planungssicherheit zu nehmen und auch um die Mitnahmeeffekte zu verhindern. (AN lässt sich einstellen, macht für zigtausende Euros Fortbildungen und geht dann direkt wieder...) Hat man halt noch gewisse Bindungsfristen für Zulässig erklärt.

    Anders sieht es beim EA-Verhältnis aus. Eine Entscheidung für eine solche Fortbildung ist immer freiwillig. Eine Verweigerung hat keine finanziellen oder beruflichen Nachteile. (Im allgemeinen muss man sich eh bewerben und hoffen. Es ist davon auszugehen das alle die in den Genuss einer solchen Förderung kommen davon profitieren.
    Eine Bindung auf 5 Jahre (10 halte ich für zu lange!) sollte keine aussergewöhnliche Härte darstellen. Ausser bei einem Umzug oder Erkrankung gibt es eigendlich kaum Gründe für ein Vorzeitiges Austreten die nicht vorhersehbar waren, ausser halt vielleicht keine Lust mehr. Darüberhinaus ist bei einem früheren Ausscheiden ja auch nur eine anteilige Rückzahlung fällig und nicht wie bei manchen Arbeitsverträgen die volle Summe.
    (Zumal mir kein Fall bekannt ist, wo eine Rückforderung erfolgt ist wenn jemand aus Gesundheitlichen Gründen austreten musste. Aber auch keine wo jemand nachdem er mehrere Jahre seinen Diesnt ordentlich und gewissenhaft verrichtet hat vieleicht die 5 Jahre nicht ganz geschafft hat, etwas zurückzahlen musste.)

    Und nicht zuletzt geht es bei den CE Führerscheinen um Beträge von 2-3 KEuro, also im vergleich zu betrieblichen Fortbildungen geringen Beträgen. Längere Fortbildungen können schnell einige 10K Euro kosten. (Es ist der Lehrgang zu bezahlen, dazu muss das Gehalt weitergezahlt werden und eine Ersatzarbeitskraft beschäftigt werden!)
    Dadurch kann faktisch durch die Rückzahlungsdrohung ein Arbeitspaltzwechsel völlig unmöglich gemacht werden, einfach weil sich der AN die Rückzahlung nicht leisten kann.

    Anders beim CE als EA: Geht jemand nach sagen wir mal drei Jahren, so muss er vieleicht 1000Euro zurückzahlen. Das sollte niemanden wirklich an einer solchen Entscheidung hindern können wenn es wesentliche Gründe gibt. Es ist einfach "nur" Ärgerlich!
    Also eine völlig andere Sachlage!

    Aber es kann ja mal jemand versuchen...

    Gruß
    Carsten

    P.S. sollte dieses Urteil wieder erwarten doch im EA Bereich Anwendung finden, so wird die Förderung halt zukünftig anders aussehen: Die EA Kraft macht den CE auf eigene Kosten selbst, kann aber im Rahmen einer Förderung auf Antrag für eine Gewisse Zeit (5 Jahre) im Anschluss pro Dienstjahr eine gewisse Erstattung bekommen. -Problem gelöst!-
    Geändert von DG3YCS (17.04.2009 um 20:34 Uhr)
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

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