Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen

(3) Die Funkanlagen der Frequenzzuteilungen nach § 47 der BOS sind ab 2015 freigestellt. Der Frequenzbereich von 74.215 - 87.255 MHz und 165.210 - 173.980 MHz wird anderen Frequenznutzern zugeteilt.
Eine allgemeine Zuteilungen von 165.210 - 165.690 MHz wird erteilt werden, es wird keine
Genehmigungsgebühren geben.
Bitte genau lesen nur die Frequenzen 165.210 - 165.690 MHz werden zu Jedermannfrequenzen (altes 2m Band). Alle anderen Frequenzen werden neuen Nutzern zugeteilt. Auch könnte der neue Nutzer der Frequenzen von der alte sein, also die BOS.

2m-Alamierung wird dann natürlich nicht mehr exclusiv möglich sein. 4-m-BOS-Geräte sind demnach für den neuen Jedermann-Funk nicht zu gebrauchen.

Gruß
Simon