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Thema: Was wird aus dem 4m Band?

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  1. #7
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    Funkanwendung EBF

    Zitat Zitat von Der Achtundvierziger Beitrag anzeigen
    Moin Leute...


    Weis jemand was mit dem Frequenzbereich passieren wird? Immerhin sind ja zigtausende Geräte im Umlauf die weitergenutzt werden können...

    Evtl. Amateurfunk?

    Liebe Grüße
    Neue Funkanwendung EBF
    Ex - BOS-Funk

    § 1

    (1)Der Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) war Teil der nichtöffentlichen Funkanwendungen (nöFa), für den im Frequenznutzungsplan besondere Frequenzbereiche festgelegt sind. Er umfaßt Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL) sowie Funkanlagen in bestimmten Anwendungen des nichtöffentlichen Festfunks (nöF), die zum Anschluß oder zur Verbindung ortsfester Landfunkstellen des nömL untereinander bestimmt sind.
    (2) Durch die folgenden Bestimmungen sollen den in § 4 als Berechtigte genannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Rahmen ihrer Aufgabenstellung ausreichende Funkverbindungen gesichert und gegenseitige Störungen verhindert werden.

    (3) Die Funkanlagen der Frequenzzuteilungen nach § 47 der BOS sind ab 2015 freigestellt. Der Frequenzbereich von 74.215 - 87.255 MHz und 165.210 - 173.980 MHz wird anderen Frequenznutzern zugeteilt.
    Eine allgemeine Zuteilungen von 165.210 - 165.690 MHz wird erteilt werden, es wird keine
    Genehmigungsgebühren geben.
    (4)Ex BOS -Funk (kurz für E B F), ist eine neue Jedermannfunkanwendung, der die VHF-
    UHF Frequenzbereiche zwei Meter sowie vier Meter zugeteilt sind. EBF ist das deutsche pendant zum amerikanischen FRS, kurz für Family Radio Service.

    (5)Die Geräte dürfen in Deutschland eine Sendeleistung von bis zu 2,5 W (ERP) aufweisen, was bei sehr guten Bedingungen eine Reichweite von ca. 15 km ermöglicht. Es sind alle Geräte mit allen Antennen („all antenna“) erlaubt, üblicherweise Handfunkgeräte,sowie Feststationsgeräte und mobil Geräte erlaubt.
    (6) Mit Störungen durch andere Frequenznutzer muss gerechnet werden, da der Frequenzbereich nicht exklusiv zugeordnet ist (siehe Bundesnetzagentur Vfg 178/2009).

    Auszug aus der Verfügung der BNetzA.

    e.
    Geändert von Ebi (01.04.2009 um 10:05 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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