Zitat Zitat von FunkyDRK Beitrag anzeigen
Um den Gesetzestext mal richtig zu verstehen...das bedeutet also, dass sowohl 2- als auch 4-Meterband öffentlich verfügbar werden.
Und das wiederum heißt doch dann, dass auch die Alarmierung via Pocsac nicht mehr möglich ist, oder?
Hallo,

genau weiss ich es auch nicht, aber wenn man diese Verfügung liest, dann könnte es man so verstehen.
gruß
e.