Um den Gesetzestext mal richtig zu verstehen...das bedeutet also, dass sowohl 2- als auch 4-Meterband öffentlich verfügbar werden.
Und das wiederum heißt doch dann, dass auch die Alarmierung via Pocsac nicht mehr möglich ist, oder?
Um den Gesetzestext mal richtig zu verstehen...das bedeutet also, dass sowohl 2- als auch 4-Meterband öffentlich verfügbar werden.
Und das wiederum heißt doch dann, dass auch die Alarmierung via Pocsac nicht mehr möglich ist, oder?
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