Verboten ist gar nix, nur grünes Licht ist meist nicht durch Länderrecht pauschal abgedeckt :-) Achja, Blinkschaltungen sind auch eher ungern gesehen...
Es gibt keine Normen, Weisungen oder Gesetze, die dir ne rote LED Marke Bastellösung verbieten.
Die Seiten, die ihre Produkte als ganz toll und unbedingt zu kaufen anpreisen, gehen immer nur auf den Abstrahlwinkel und die Beleuchtung der Beschriftung ein.
Abstrahlwinkel:
-Jedem, der den Grundlehrgang mit Erfolg abschließt, spreche ich die Fähigkeit zu, Vorne und Seitenfläche einer Kelle zweifelsfrei zu bestimmen.
-Reflektornutzung: Macht keinen Sinn, der Reflektor ist dafür gebaut worden, das in alle Richtungen strahlende Licht der Glühbirne nach vorne zu bündeln. LEDs haben einen relativ kleinen Abstrahlwinkel von rund 40°, der meines Erachtens nach ausreicht, um ein mir entgegenkommendes Fahrzeug auf einer Distanz, bei der eine beleuchtete Kelle überhaupt Sinn macht zeitig hinzuweisen. Für die Sperrung eines Kreuzungsastes betreffend Abbiegerverkehr bringt einem die Keller aus Erfahrung eh nix.
Beleuchtung des Schriftzugs:
-Natürlich möchte ich wissen, wer mich anhält. Dies erkenne ich jedoch an der Kopfbedeckung früher als an der Schildbeschriftung - weiterhin ist die Beschriftung((Halt/Stop/Einsatz) (Feuerwehr/Polizei/THW)) sowieso eher mit nem "Ach, wirklich?!" Effekt verbunden, als mit einer konkreten Information, die mir ohne diesen Schriftzug entgangen wäre. Daher halte ich auch dieses Argument für Feuerwehren und THW nicht wirklich schlagkräftig. Anders siehts aus, wenn ich Unterscheiden muss, ob mich Polizei oder Zoll gefischt haben.