Werden eigentlich Lehrgänge wie zb. Atemschutzgeräteträger in anderen Bundesländern angenommen oder muss man alles neu machen?
Will aus Arbeitsgründen auch demnächst umziehen..Allso von Niedersachsen in ein anderes Bundesland
Mfg
Werden eigentlich Lehrgänge wie zb. Atemschutzgeräteträger in anderen Bundesländern angenommen oder muss man alles neu machen?
Will aus Arbeitsgründen auch demnächst umziehen..Allso von Niedersachsen in ein anderes Bundesland
Mfg
Guten Abend,
soweit ich weiß werden die FW-Lehrgänge in jedem Bundesland anerkannt, nur nicht in Hessen.
Sollte sich das mal geändert haben bitte nicht gleich steinigen . . . .
Eine Bekannte ich vor ein paar Jahren von S-H nach Hessen gezogen und durfte alle Lehrgänge, die sie in S-H gemacht hat, wiederholen.
MfG
Zero-G
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OL***** to help him on his way to Überwachungsstaat.
Vielen Dank für die Antworten, werde das dann ab Mittwoch anpacken, da schau ich vorbei, wird mir alles gezeigt und dann gehts auch schon los ;-)
Es ist in der Tat so das Feuerwehrschutzgesetz auf Bundeslandebene geregelt wird. Wir haben einen Kameraden der ist aus Hamburg zu uns nach Niedersachsen gekommen und Sie da, sein Dienstgrad Hauptlöschmeister wurde nicht übernommen sowie seine Lehrgänge nicht anerkannt. Der musste wieder ganz unten Anfangen. Sein Grundlehrgang oder wie es jetzt heißt Truppmann 1 wurde anerkannt, alles andere nicht!
Da fragt man sich, ob die Leute, die sowas entscheiden, Ahnung von der Materie haben.
Gerade weil Feuerwehr Ländersache ist und auch der Gesetzgeber erkannt hat, dass solche Regelungen nicht im Interesse der Betroffenen, der Feuerwehren und der Länder sein önnen, gibt es eine "Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften" im Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) im Arbeitskreis V der ständigen Konferenz der Innenminister, die dann z. B. die FwDV 2 erarbeitet und den Ländern zur Einführung empfiehlt.
Diese FwDV 2 verfolgt das Ziel, dass die Ausbildung (und mit den anderen FwDV auch das Vorgehen im Einsatz) bundesweit gleich ist und man einfach innerhalb der Länder wechseln kann.
Der Dienstgrad muss angepasst werden, klar. Die Lehrgänge sollten, sofern sie nach FwDV 2 abgeleistet sind, anerkannt werden (Ausnahme z. B. der einwöchige GF-Lehrgang in Bayern, der nicht nach FwDV 2 ist).
Leider scheinen sich immer weniger an diese äußerst sinnvolle Regelung halten zu wollen und meinen, ihr eigenes Süppchen kochen zu können. Bevor ich in einem anderen Bundesland wieder bei Null anfange schmeiße ich die Feuerwehrbrocken hin, soviel steht fest.
...von RLP ( Mainz ) nach Hessen ( Wiesbaden ) gabs keinerlei Probleme ...
Alle Lehrgänge ( Grundausbildung,Atemschutz,Funk,Maschinist ) übernommen.
Geh zu der Fw an einem Übungsdienstabend hin und stell Dich vor, dann wirdman Dir schon sagen wie es läuft.
mfG
I believe on Digitalfunk
joa is heute so weit, schau ma mal!
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Hi
Is doch eigentlich logisch,dass der Lehrgang GF DRK als GF FW nicht anerkannt wird oder?
Allein schon aus der Sicht Gefahren der E-Stelle und Befehlsgebung...
Wenn ich überleg das ein GF DRK 3 Samstage dauert,während ein GF FW 5 Tage dauert...IRGENDWOHER muss der Unterschied ja kommen oder?
MfG Akkon_21
GF in BW dauert 10 Tage an der LFS.
Meines Wissens ist das überall mit Ausnahme Bayerns so, da sich alles andere schlecht mit den in der FwDV 2 geforderten 70 Unterrichtsstunden (=52,5 Zeitstunden, bei 5 Tagen also durchschnittlich 10,5 Zeitstunden pro Tag ohne Pausen) vereinbaren lässt. Wenn man sich die realen Unterrichts- und Pausenzeiten anschaut, ist das in fünf Tagen nicht zu machen.
In Bayern gibt es anscheinend noch einen zweiten Teil, man darf sich aber schon nach dem ersten Gruppenführer schimpfen.
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