Sicher ist es möglich, die geänderte Kennung so zu nutzen.. da ja keine Bytegrenze
überschritten wird, sogar einfacher als das Bayern-Problem.
ABER: Wurden nicht genau um solche EINZEL-Anfertigungen zu verhindern, die technischen
Richtlinien geschaffen ?
Wie kann eigentlich ein System online gehen, das sich nicht daran hält ?
Wieso wird die Vorschrift nicht angepasst/geändert, wenn sie sich als unpraktisch herausstellt?
Sind das die Probleme, die ich als Programmierer in meiner Freizeit lösen muss?
Gruss,
Tim




Zitieren