Ergebnis 1 bis 15 von 20

Thema: Schaltung Heckblaulicht

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848

    Schaltung Heckblaulicht

    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach einer Vorschrift für die BRD oder NRW wie das Heckblaulicht zu schalten ist.

    Darf dieses allein ohne das Blaulicht vorne Links oder Blaulichtbalken vorne funktionieren?

    Muss das Heckblaulicht so geschaltet sein das es nur Funktioniert wenn das vorne Links oder Blaulichtbalken funktioniert.

    Muss das Heckblaulicht ausschaltbar sein wenn das Blaulicht vorbe Links eingeschaltet ist für den Fall der Kolonnenfahrt, oder ist das nur gewünscht und keine Vorschrift???

    Danke für eure Antworten.

    Mfg
    Chris

  2. #2
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    Darf nur einschaltbar sein wenn das vorne eingeschaltet ist und muss seperat ausschaltbar sein. Das ist beides vorgeschrieben.

    Wo das steht weiß ich ned, aber haben so einen Umbau selber erst kürzlich gemacht bei unserem MZF.

  3. #3
    Registriert seit
    24.03.2007
    Beiträge
    1.720
    Alle zusätzlichen Kennleuchten (RKL, Frontblitzer o.ä) dürfen nur mit den "Hauptkennleuchten" funktionieren und müssen separat abschaltbar sein.

    Gruß Andi

  4. #4
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Darf nur einschaltbar sein wenn das vorne eingeschaltet ist und muss seperat ausschaltbar sein. Das ist beides vorgeschrieben.

    Wo das steht weiß ich ned, aber haben so einen Umbau selber erst kürzlich gemacht bei unserem MZF.
    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    Alle zusätzlichen Kennleuchten (RKL, Frontblitzer o.ä) dürfen nur mit den "Hauptkennleuchten" funktionieren und müssen separat abschaltbar sein.

    Gruß Andi
    Soi ist mir das auch bekannt.

    Mein Problem ist das unser Rotkreuzleiter mir nicht glaubt und es anders geschaltet haben will.

    Begründung ist das vom GW-San (NRW) ist auch kontinuirlich eingeschaltet.

    Wo bekomme ich ein solches Schriftstück her?

    Grüße

  5. #5
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Solange keiner eine belastbare Quelle dazu hat, behaupte ich, dass die Heck-RKL nicht abschaltbar sein muss. Das ist eine typische Fw-Schaltung, die bei RTWs regelmässig nicht zu finden ist (Original-Ausbauer-Schaltung), das selbe gilt auch für Pol-Fz.. Ebenso Fw-typisch ist der Dreh-Zug-Schalter wo die reine RKL-Funktion nicht zu finden ist.

    Allerdings stimme ich zu, dass die Heck-RKL, wie auch die Frontblitzer, nicht alleine betrieben werden darf.
    MfG

    brause

  6. #6
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Naja, eigentlich ist es auch kein direktes MUSS... eher ein gaaaz großes Soll *g*

    Wenn mich nicht alles täuscht, steht das aber in den Verwaltungsvorschriften zur StVZO...

    Wer dir da gerne weiter hilft, ist der TÜV-Süd... Einfach mal anrufen :)
    (Kann dir auch gerne eine Kontaktadresse von einem sehr kompetenten Mitarbeiter nennen... per pn versteht sich ^^)

    MfG Fabsi

  7. #7
    Registriert seit
    28.02.2008
    Beiträge
    106
    Und das schreibt die FUK dazu:

    http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=269&type=1

    Man beachte den zweiten Absatz.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •