Darf nur einschaltbar sein wenn das vorne eingeschaltet ist und muss seperat ausschaltbar sein. Das ist beides vorgeschrieben.
Wo das steht weiß ich ned, aber haben so einen Umbau selber erst kürzlich gemacht bei unserem MZF.
Darf nur einschaltbar sein wenn das vorne eingeschaltet ist und muss seperat ausschaltbar sein. Das ist beides vorgeschrieben.
Wo das steht weiß ich ned, aber haben so einen Umbau selber erst kürzlich gemacht bei unserem MZF.
Alle zusätzlichen Kennleuchten (RKL, Frontblitzer o.ä) dürfen nur mit den "Hauptkennleuchten" funktionieren und müssen separat abschaltbar sein.
Gruß Andi
Solange keiner eine belastbare Quelle dazu hat, behaupte ich, dass die Heck-RKL nicht abschaltbar sein muss. Das ist eine typische Fw-Schaltung, die bei RTWs regelmässig nicht zu finden ist (Original-Ausbauer-Schaltung), das selbe gilt auch für Pol-Fz.. Ebenso Fw-typisch ist der Dreh-Zug-Schalter wo die reine RKL-Funktion nicht zu finden ist.
Allerdings stimme ich zu, dass die Heck-RKL, wie auch die Frontblitzer, nicht alleine betrieben werden darf.
MfG
brause
Naja, eigentlich ist es auch kein direktes MUSS... eher ein gaaaz großes Soll *g*
Wenn mich nicht alles täuscht, steht das aber in den Verwaltungsvorschriften zur StVZO...
Wer dir da gerne weiter hilft, ist der TÜV-Süd... Einfach mal anrufen :)
(Kann dir auch gerne eine Kontaktadresse von einem sehr kompetenten Mitarbeiter nennen... per pn versteht sich ^^)
MfG Fabsi
Und das schreibt die FUK dazu:
http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=269&type=1
Man beachte den zweiten Absatz.
Ok, das wäre ein Einwand. Aber ich les mich nochmal durch und antworte denn.
!!Auch den ersten Absatz lesen und verstehen, ist gar nicht so einfach , den richtig zu verstehen beim erstenmal lesen.
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