Zitat Zitat von Andreas 53/01
" StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden "
Zitat Zitat von Spyderone Beitrag anzeigen
Denn bei der Polizei steht nicht, dass NUR die Polizei rote Leuchtschriften verwenden darf!
Es steht drin, das Polizeifahrzeuge es dürfen, das schließt ein das andere Fahrzeuge es nicht dürfen.

Das ist zumindest meiner persönliche Meinung.

Gruß Andi