Ob man das aus der Verwendung des Springlichtes schließen kann, ist m.E. fraglich.
Erstens war als einziger Weg schon immer eine Ausnahmegenehmigung nötig (Du stellst das oben irgendwie als Sonderfall dar), zweites gab es IIRC mal vom Bundesverkehrsministerium eine Veröffentlichung, dass solche Ausnahmegenehmigungen das Springlicht betreffend eben nicht mehr erteilt werden dürfen. Damit ist die Sache m.E. durch, auch wenn ich diesen Schrieb gerade nicht finde.Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.