Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
Hallo !
Was findest Du denn "Schwachsinn", und welche möglichkeiten hat man den noch an einem Feuerwehrauto, außer Blaulicht ?
Keine, sonst würden die ja kein Springlicht verwenden.
Ob man das aus der Verwendung des Springlichtes schließen kann, ist m.E. fraglich.

Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.
Erstens war als einziger Weg schon immer eine Ausnahmegenehmigung nötig (Du stellst das oben irgendwie als Sonderfall dar), zweites gab es IIRC mal vom Bundesverkehrsministerium eine Veröffentlichung, dass solche Ausnahmegenehmigungen das Springlicht betreffend eben nicht mehr erteilt werden dürfen. Damit ist die Sache m.E. durch, auch wenn ich diesen Schrieb gerade nicht finde.