Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
Richtig meine das Springlicht, weil es weiter vorne im Thread darum ging das man sondergenehmigung usw. benötigt. Gibt scheinbar Feuerwehren die Auf Kirmes stehen, ich finds schwachsinn. Vor allem weil man an nem Feuerwehrfahrzeug ausreichend andere möglichkeiten hat.

Privat ebenso schwachsinn, gründe wurden schon genug gesagt...
Hallo !

Was findest Du denn "Schwachsinn", und welche möglichkeiten hat man den noch an einem Feuerwehrauto, außer Blaulicht ?
Keine, sonst würden die ja kein Springlicht verwenden. Darüber hinaus kann man das Springlicht auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung durchaus einsetzen, in einigen Bundesländern wird dies auch gemacht.
Aber, was mir an dem Video zeigt, das es doch eher um Spielerei geht als um wirklich wichtige und Sinnvolle Kennzeichnung im Straßenverkehr, dann hätten die Drehleiter und das LF 16-TS zusätzlich Frontblitzer und Presslufthörner und keine Quietschhupen ...

so interpretiere ich dieses Video ...

Aber unbeantwortet bleibt die Frage Einsatzfahrzeuge mit Spring -oder Wechsellichtzeichen zusätzlich auszustatten, Warum ist das für viele Spielerei ?
In vielen anderen EU-Ländern und den USA geht es ja auch.

mfG