Obwohl wir das ganze schon zur Genüge durchgekaut hatten, hier nochmal:

Die Fortbildungen müssen nur Berufskraftfahrer nachweisen, also Leute die mit dem Fahren von LKW/KOM ihr täglich Brot verdienen. Wer einen FS Klasse 2 oder C/CE hat, diesen aber nicht Hauptberufl. nutzt braucht diese Fortbildungen nicht. Das betrifft nicht nur FW/RD/HiOrg. sondern alle FS-Inhaber. Selbst das gelegentliche Fahren eines LKW/KOM für berufl. Zwecke ist da nicht Fortbildungsmaßgebend. Maßgebend ist es, daß das Fahren die Haupttätigkeit ist.

Des weiteren müssen alle FS-Inhaber Kl.2, C/CE/D/DE/D1/D1E ab 50 alle 5 Jahre den FS verlängern lassen, unabhängig davon wann sie den Schein gemacht haben bzw. wofür sie den brauchen. Wer noch den alten FS (grau oder rosa) besitzt muss sich dann auch einen neuen FS ausstellen lassen.
Die Verlängerung muss vor dem erreichen des 50. Geburtstages zumindest beantragt worden sein. Wer nach dem 50. Lebensjahr verlängern lassen will, hat Pech, der darf den Lappen neu machen. Eine Übergangsregelung gab es nur bei Einführung der neuen Regelung damit alle schon über 50-jährige genug Zeit hatten diesen zu verlängern, das ist aber schon lange vorbei.