Zitat Zitat von ballalaika Beitrag anzeigen
Mal was anderes. Weiß jemand wie das mit der Qualifaktion zum Berufskraftfahrer ist? Die braucht man ja nicht um Feuerwehrfahrzeug zu fahren aber kann es passieren das das Landratsamt den Führerschein (alle 5 jahre, bei der Klasse 2 ab 50 jahren) nur noch verlängert wenn die sehen das man diese Qualifikation hat?
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz-BKrFQG

§1 (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit
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2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
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